Gewerbe anmelden für einen Tierbedarfshandel (Einzelhandel)
Die strategische Planung ist abgeschlossen, das Geschäftskonzept steht. Doch bevor der operative Verkauf anlaufen kann, muss noch eine wichtige Formalität erledigt werden: die Gewerbeanmeldung. Da es sich um eine dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit handelt, ist sie gewerblicher Natur. Da eine freiberufliche Tätigkeit in diesem Bereich nicht zu legitimieren ist, führt kein Weg an der Gewerbeanmeldung vorbei. Die entsprechenden Formulare sind in vielen Gemeinden schon online zu finden, sodass die Beantragung beim zuständigen Gewerbeamt schnell von statten gehen sollte. Die Kosten für diesen Verwaltungsakt sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, sie bewegen sich meistens aber deutlich unter 100 Euro. Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob ein Ladengeschäft oder ein Onlinehandel eröffnet wird. Beide unternehmerischen Tätigkeiten sind gewerblicher Natur und daher anmeldepflichtig. Auch eine Verkaufstätigkeit im Nebenerwerb ist anmeldepflichtig.
Praxistipp: Orientierung im Behördendschungel schaffen
Viele Gründer kommen sich angesichts der Flut an Formalitäten nicht selten überfordert vor. Hier hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein wenig Abhilfe geschaffen, indem es einen Behördenwegweiser ins Leben gerufen hat. Geben Gründer dort ihren Ort ein, so erfahren sie, an welche Stelle sie sich in der Nähe wenden müssen bzw. können.
Wie und mit welchen Unterlagen läuft die Gewerbeanmeldung ab?
Von zentraler Bedeutung ist das Formular zur Gewerbeanmeldung, welches vollständig ausgefüllt werden muss. Neben persönlichen und geschäftlichen Angaben kommt vor allem der Beschreibung des Geschäftsinhalts/Leistungsspektrums eine wichtige Bedeutung zu. Hier sollten Gewerbeanmeldende so exakt wie möglich vorgehen. Der am Ende erhaltene Gewerbeschein als formale Berechtigung zur Geschäftsausübung ist im Grunde nichts anderes als der bearbeitete respektive genehmigte Antrag. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen, d.h. durch den Inhaber oder aber den/die geschäftsführenden Gesellschafter. Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Ein Handelsregistereintrag ist vorzulegen, sofern das Unternehmen dort eingetragen ist. Auch ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist in diesem Falle einzureichen. Weitere Nachweise sind in der Regel nicht nötig, da es sich bei einem Tierbedarfshandel nicht um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt. Mit Blick auf die Räumlichkeiten kann allerdings die Gewerbeaufsicht bzw. das Ordnungsamt ins Spiel kommen, wenn es um einzuhaltende Sicherheitsaspekte oder sanitäre Einrichtungen geht.
Tierbedarfshandel eröffnen: Gewerberecht in Bezug auf den Einzelhandel
Wer einen Tierbedarfshandel eröffnet, macht sich im Einzelhandel selbstständig. Das deutsche Gewerberecht sieht in diesem Bereich keine spezifischen Fachqualifikationen vor. Diese könnten sich allenfalls auch dem konkreten Leistungsspektrum ergeben und sollten daher frühzeitig in Erfahrung gebracht werden, um den Anmeldeprozess nicht unnötig zu verlangsamen. Man bedenke, dass ein komplett eingerichteter Tierbedarfshandel jeden Tag Geld kostet, da fixe Kosten immer anfallen und die Bestände Kapital binden. Falls nicht nur Zubehör und Nahrungsmittel, sondern bestimmte Tierarten verkauft werden sollen, so müssen diesbezüglich Kenntnisse mit Blick auf die Haltung und Sicherheitsaspekte nachgewiesen werden. Ein reiner Tierbedarfshandel sollte in aller Regel keine spezifischen Nachweise erfordern.
Praxistipps: An welche Formalitäten ist noch zu denken?
Gründer sollten rechtzeitig in Erfahrung bringen, welche Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt werden (bei einem reinen Onlinehandel dürfte es hier kaum Probleme geben). Was den operativen Geschäftsbetrieb mit einem Tierbedarfshandel betrifft, so ist noch an folgende Aspekte zu denken:
- strikte Beachtung der gesetzlichen Öffnungszeiten im jeweiligen Bundesland
- Auszeichnungspflicht: der Endpreis muss immer deutlich erkennbar sein
- Lebensmittelvorschriften müssen beachtet werden, sobald selber eigene, frische Waren verkauft werden
- Bestimmungen zum Einbau von Kundentoiletten
- je nach Gemeinde und Bundesland ist eine Stellplatzverpflichtung zu prüfen
- Absicherung durch eine Geschäftsversicherung: eine gewerbliche Absicherung kann sinnvoll sein, wenn viel Kapital eingebracht und somit ein großes Risiko getragen wird
Wann muss das Gewerbe für einen Tierbedarfshandel angemeldet werden?
Grundsätzlich gilt: Eine gewerbliche Tätigkeit ist anzumelden, sobald sie aufgenommen bzw. ein vorhandener Betrieb übernommen wird. Spätere Änderungen sind ebenfalls anzeigepflichtig, etwa wenn das Leistungsspektrum oder die Rechtsform sich ändern.
Gewerbeanmeldung für einen Tierbedarfshandel: das Wichtigste in aller Kürze
- Diese Form des Einzelhandels ist gewerbepflichtig, dies gilt für Ladengeschäfte und Onlineshops. Auch eine Geschäftsgründung im Nebenerwerb ist anmeldepflichtig
- Der Antrag zur Gewerbeanmeldung ist mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen
- Besondere Qualifikationen oder Nachweise sind in der Regel nicht zu erbringen. Sie ergeben sich wenn aus dem konkreten Leistungsspektrum
- Die Räumlichkeiten müssen gewissen Anforderungen entsprechen. Hier kommt das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht ins Spiel
- Die Anmeldung hat mit der Aufnahme der Tätigkeit oder der Übernahme eines vorhandenen Geschäfts zu erfolgen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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