Müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?

Angefangen hat alles mit wenigen Videos auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok. Schnell ist die Zahl der Follower gestiegen, damit auch die Reichweite. Aus dem Hobby ist spätestens ein moderner Beruf namens Influencer geworden, wenn Anfragen von Unternehmen kommen und mit Werbung gutes Geld verdient werden kann. Ist das der Fall, ist eine Gewerbeanmeldung als Influencer absolut notwendig. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Voraussetzungen rund um die Gewerbeanmeldung zusammen.
Was zeichnet die Tätigkeit als Influencer aus?
Wer als Influencer Geld verdient, hat sich auf TikTok, YouTube und Co. bereits eine große Basis an Followern aufgebaut. Je mehr Follower Influencer haben, desto mehr Geld können sie verdienen. Oder im Sinne der Gewerbeordnung formuliert: Desto größer ist die Gewinnerzielungsabsicht. Liegt diese vor, werden Influencer nicht um eine Gewerbeanmeldung umherkommen. Auch dann nicht, wenn es sich „nur" um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Wird Geld mit Werbeanzeigen und Produktplatzierungen verdient, handelt es sich ganz klar um eine gewerbliche Tätigkeit.
Gewerbe-Pflicht-Check: Muss ich überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Sind Influencer Freiberufler?
In der unternehmerischen (!) Praxis werden Influencer von Ämtern meistens als Gewerbetreibende eingestuft. Eine Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt kommt nur in Frage, wenn Influencer einer künstlerischen oder journalistischen Tätigkeit nachgehen. Das ist im Einzelfall zu prüfen, das zuständige Finanzamt trifft die Entscheidung. Es kommt auch auf den eigenen Qualifikationshintergrund und die damit verbundene Schöpfungshöhe an.
Wichtig ist, dass ein freiberuflicher Influencer alle seine Leistungen selbst erbringen muss. Kommen zur journalistisch-künstlerischen Tätigkeit auch Werbeeinnahmen von Unternehmen hinzu, entsteht jedoch zumindest für diesen Teil der Tätigkeit eine Gewerbepflicht. Einnahmen wären ggf. buchhalterisch getrennt zu erfassen. Will heißen: Eine Anerkennung als Freiberufler ist kein Freifahrtschein dafür, den Kern der künstlerischen Tätigkeit verlassen zu dürfen. Wer als Freiberufler anerkannt ist, muss kein Gewerbe anmelden.
In puncto Vermischung ist dabei eine Besonderheit des Steuerrechts zu beachten: Werden freiberufliche und gewerbliche Einkünfte nicht sauber getrennt, kann das Finanzamt bei Personengesellschaften die gesamten Einkünfte als gewerblich einstufen – die sogenannte Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Bei Einzelunternehmern greift diese Regel zwar nicht, doch auch hier verlangt das Finanzamt eine nachvollziehbare Aufteilung. Insofern lohnt sich die getrennte Erfassung von Beginn an. Welche Kriterien das Finanzamt anlegt, ist im Beitrag zur Abgrenzung Freiberufler oder gewerbepflichtig ausführlicher dargestellt.
Checkliste: (Wann) müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?
- Wenn aus dem Hobby eine berufliche Tätigkeit mit regelmäßigen Einnahmen sowie dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht geworden ist (es gibt keine bestimmte Zahl an Followern als Grenze zur Gewerbepflicht).
- Regelmäßige Einkünfte aus Affiliate-Marketing oder für Produkttests für Unternehmen sind klare Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit.
- Ein Gewerbe ist als Influencer auch für nebenberufliche Einkünfte anzumelden.
- Nur im Falle der Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt wäre keine Gewerbeanmeldung notwendig, was aber nur für journalistisch-künstlerische Tätigkeiten gilt (z. B. für Blogger).
- Zu eigenen Rechtssicherheit sollte das Gewerbe frühestmöglich angemeldet werden, zumal Gewerbesteuer erst ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro zu zahlen ist.
- Neben der Gewerbesteuer rücken auch die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer in den Fokus der Buchhaltung.
Ab wann ein Gewerbe anmelden als Influencer?
Auch wenn eine konkrete Regel als Orientierung schön wäre, gibt es diese in der Realität nicht. Ein Gewerbe ist als Influencer aber in aller Regel anzumelden, wenn aus dem Hobby ein Beruf bzw. nennenswerte Einnahmen werden, die ggf. auch zur Finanzierung des Lebensunterhaltes reichen. Formal ist eine Gewerbeanmeldung als Influencer notwendig, wenn eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und mit Einnahmen aus Werbung regelmäßig Geld verdient wird.
Spätestens wenn Affiliatelinks und Produktplatzierungen häufig dazukommen, kann von einem Hobby keine Rede mehr sein. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Gewerbeanmeldung bereits erfolgt sein. Im Einzelfall kommt es immer darauf an, was der Kanalbetreiber aus der Anzahl an Followern macht und ob er sich als Influencer sieht. Der Kanal könnte auch weiterhin als Hobby betrieben werden.
Was das Finanzamt unter „Liebhaberei" versteht
Der Gegenbegriff zur Gewinnerzielungsabsicht ist die Liebhaberei. Wer über Jahre Inhalte produziert und dabei dauerhaft rote Zahlen schreibt, ohne dass eine Aussicht auf Totalgewinn besteht, betreibt steuerlich gesehen ein Hobby. Das klingt zunächst angenehm, hat aber eine unangenehme Kehrseite: Verluste aus einer Liebhaberei lassen sich nicht mit anderen Einkünften verrechnen. Wer also in der Aufbauphase Kamera, Licht und Software anschafft und diese Kosten steuerlich geltend machen will, muss dem Finanzamt plausibel machen, dass die Tätigkeit auf Gewinn angelegt ist.
Welche Bezeichnung gehört ins Gewerbeformular?
Ein Punkt, der bei der Anmeldung regelmäßig für Stirnrunzeln sorgt: Das Formular verlangt eine Tätigkeitsbeschreibung, und „Influencer" allein ist den Ämtern oft zu unbestimmt. Bewährt haben sich Formulierungen, die die tatsächlichen Einnahmequellen abbilden, etwa „Werbung und Marketing über soziale Medien", „Content-Erstellung und Onlinewerbung" oder „Vermarktung von Werbeflächen im Internet und Affiliate-Marketing".
Es empfiehlt sich, die Beschreibung eher weit als eng zu fassen. Denn wird die Tätigkeit später um einen Merchandise-Shop oder eine Beratungsleistung erweitert, ist das nach § 14 GewO anzuzeigen – eine Ummeldung kostet erneut Gebühr. Eine von vornherein breit formulierte Beschreibung erspart diesen Schritt.
Interaktive Ausfüllhilfe für das Gewerbe-Formular starten
Wie Gewerbe anmelden als Influencer?
Die Gewerbeanmeldung als Influencer kann schnell vorgenommen werden, in immer mehr Städten und Kommunen ist das sogar online möglich. Die bundesweit nicht einheitlich geregelten Kosten für die Gewerbeanmeldung bewegen sich meistens zwischen 20 und 60 Euro. Abgesehen vom Formular zur Gewerbeanmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzuweisen. Die Tätigkeit sollte möglichst konkret und umfassend beschrieben werden, auch weil spätere Änderungen anzeigepflichtig sind. Zu beachten ist, dass sich eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK ergeben kann.
Was nach der Anmeldung auf Influencer zukommt
| Stelle | Was passiert | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Gewerbeamt | nimmt die Anmeldung entgegen, leitet sie weiter | Formular und Ausweis, Gebühr 20–60 € |
| Finanzamt | versendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER ausfüllen |
| IHK | Pflichtmitgliedschaft entsteht automatisch | nichts; Beitragsbefreiung für Kleingewerbetreibende unter 5.200 € Gewinn prüfen |
| Berufsgenossenschaft | Anmeldung ist verpflichtend | binnen einer Woche selbst melden |
| Krankenkasse | prüft, ob hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt | Statusänderung mitteilen |
Wann Gewerbe anmelden als Influencer?
Das Gewerbe sollte spätestens angemeldet werden, sobald die ersten Einnahmen erzielt werden. Nach § 14 GewO ist die Anzeige unverzüglich mit Aufnahme der Tätigkeit zu erstatten – eine gesetzliche Kulanzfrist gibt es nicht. Eine rückwirkende Anmeldung ist in der Praxis dennoch möglich und wird von den Ämtern meist akzeptiert. Wer zu lange wartet, muss mit Nachzahlungen rechnen; die verspätete Anzeige ist zudem eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 GewO, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis wird eine Selbstanzeige spürbar milder behandelt als eine Anmeldung, die erst nach einer Prüfung erfolgt. Die Einzelheiten sind im Beitrag zur rückwirkenden Gewerbeanmeldung beschrieben.
Welche Steuern kommen für Influencer in Frage?
Übersteigen die Einnahmen als Influencer den Grundfreibetrag, ist Einkommensteuer abzuführen; dieser liegt derzeit bei 12.348 Euro im Jahr für Alleinstehende und wird regelmäßig angehoben. Auch wenn Influencer ein Gewerbe anmelden, folgt daraus nicht sofort die Pflicht, Gewerbesteuer abführen zu müssen: Diese greift erst ab dem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer.
Bis zu 2.000 Euro im Monat wären so oder so von der Gewerbesteuer befreit. Insofern ist die Gewerbeanmeldung nicht sofort mit einer höheren Abgabenlast verbunden. Zu beachten ist allerdings, dass der Freibetrag nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zusteht – eine UG oder GmbH zahlt vom ersten Euro an Gewerbesteuer. Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt zusätzlich vom Hebesatz der Wohnsitzgemeinde ab; bei Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG jedoch weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
Gewerbesteuerrechner: Was bleibt nach Freibetrag und Hebesatz?
Entscheiden sich Influencer nicht für die Kleinunternehmerregel, müssten sie Umsatzsteuer via Voranmeldung regelmäßig an das Finanzamt abführen. Wer die besagte Regel nutzt und im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat, kann auf Rechnungen legal auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Im laufenden Jahr darf der Umsatz zusätzlich 100.000 Euro nicht überschreiten – wird diese Grenze gerissen, endet die Befreiung sofort und schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist umsatzsteuerpflichtig.
Kooperationen mit Unternehmen im Ausland
Ein Punkt, der bei Influencern besonders häufig auftritt: Werbeeinnahmen kommen oft von Plattformen oder Agenturen mit Sitz im EU-Ausland. Bei solchen Leistungen verlagert sich der Ort der Leistung zum Auftraggeber, die Steuerschuld geht auf ihn über (Reverse-Charge-Verfahren). Dafür wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt – und zwar auch dann, wenn ansonsten die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Zusätzlich ist eine Zusammenfassende Meldung abzugeben. Wer hier nichts unternimmt, sammelt unbemerkt Versäumnisse an.
Kleinunternehmer-Rechner: Liege ich unter der Umsatzgrenze?
Wichtig! Geschenke oder Zuwendungen von Unternehmen sind steuerrechtlich ebenfalls als Einnahmen relevant, sofern Produkte nicht weniger als 10 Euro wert sind oder diese nach dem Test an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Die Überlassung von Produkten oder weiteren Vorteilen kann ebenfalls eine Einnahmequelle von Influencern darstellen, die zu versteuern ist.
PR-Samples richtig einordnen
Weil dieser Punkt in der Praxis den meisten Ärger verursacht, lohnt eine genauere Betrachtung. Maßgeblich ist der übliche Verkaufspreis des Produkts, der als Betriebseinnahme anzusetzen ist. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden:
Wann ein zugesandtes Produkt versteuert werden muss
| Konstellation | Steuerliche Folge |
|---|---|
| Produkt wird nach dem Test fristgerecht zurückgeschickt | keine Betriebseinnahme |
| Wert unter 10 Euro (Streuartikel) | keine Betriebseinnahme |
| Zusendung ohne vereinbarte Gegenleistung, Behalten erlaubt | in der Regel echtes Geschenk, keine Betriebseinnahme |
| Produkt gegen vereinbarte Gegenleistung (Post, Story, Review) | Betriebseinnahme in Höhe des üblichen Verkaufspreises |
| Unternehmen versteuert die Zuwendung pauschal nach § 37b EStG | für den Influencer abgegolten – Nachweis anfordern |
Praxis-Tipp: Sample-Liste führen
Es empfiehlt sich, ab dem ersten Paket eine schlichte Liste zu führen: Datum, Absender, Produkt, üblicher Verkaufspreis, vereinbarte Gegenleistung ja/nein, zurückgeschickt ja/nein. Der Aufwand ist gering, ersetzt bei einer späteren Prüfung aber die mühsame Rekonstruktion aus alten Postings und Chatverläufen. Zudem lässt sich damit belegen, welche Zuwendungen das Unternehmen bereits pauschal nach § 37b EStG versteuert hat.
Was für Influencer rechtlich noch wichtig ist
Nicht nur das Steuer- und Gewerberecht spielt für Influencer eine wichtige Rolle. Sobald mit Fotos, Videos oder Marken gearbeitet wird, sind Urheberrechte zu beachten, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht einfach ohne Einwilligung geteilt werden. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, die kein Einverständnis für die Veröffentlichung erteilt haben.
Unternehmen, die ihre Produkte vom Influencer präsentieren lassen wollen, werden nichts gegen die Benutzung der Marke haben. Es sollte aber vorher eine rechtsverbindliche Absprache darüber erfolgen, wie der Influencer die Produkte bzw. Markenrechte einbindet.
Hinzu kommt die Kennzeichnungspflicht für Werbung. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen geklärt, dass bezahlte Kooperationen und Beiträge mit Gegenleistung eindeutig als Werbung zu kennzeichnen sind – „Anzeige" oder „Werbung" am Beitragsanfang, nicht versteckt hinter Hashtag-Wolken. Wer eigene Produkte bewirbt oder eine Gegenleistung erhalten hat, kommt daran nicht vorbei. Verstöße werden in der Praxis meist von Wettbewerbsverbänden abgemahnt und sind schnell teuer.
Impressumspflicht auch auf dem Profil
Wer geschäftsmäßig auftritt, benötigt nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ein Impressum – und zwar auf jedem genutzten Kanal, nicht nur auf einer etwaigen Website. Da die Plattformen dafür kein eigenes Feld vorsehen, hat sich der Verweis in der Profilbeschreibung auf eine leicht erreichbare Impressumsseite etabliert. Es muss ohne Suchen und mit maximal zwei Klicks auffindbar sein. Fehlt es, drohen Abmahnungen – ein Risiko, das sich mit wenigen Minuten Aufwand vollständig vermeiden lässt.
Fazit zur Gewerbeanmeldung für Influencer
Auch wenn die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden nicht immer klar ist, werden die meisten Influencer erfahrungsgemäß der Gewerbepflicht unterliegen. Alles, was über ein Hobby hinausgeht und mit einer regelmäßigen Gewinnerzielungsabsicht einhergeht, deutet ganz klar auf die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung als Influencer hin.
In jedem Fall sind die individuellen Voraussetzungen immer rechtzeitig und fundiert zu klären. Insofern kann dieser Beitrag nur die groben Rahmenbedingungen skizzieren, aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen.
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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026
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