Gewerbe anmelden für einen Online-Shop

Sie kaufen selber regelmäßig im Internet ein und können sich ein Leben ohne diese bequeme Option nicht mehr vorstellen? Dann machen Sie es wie weit mehr als die Hälfte der Deutschen, die regelmäßig Produkte im Internet bestellt. Angesichts des anhaltenden Booms des Internethandels liegt es als Geschäftsidee nahe, sich mit einem Online-Shop selbstständig zu machen. Das ist heutzutage mit wenigen Klicks auch ohne Expertenwissen möglich, denn zahlreiche Baukastensysteme sind für einen eigenen Online-Shop mehr oder weniger sofort einsatzbereit.
 

Hobby oder (Neben)beruf: der entscheidende Unterschied!

Darf ich auch ohne Gewerbeschein Waren verkaufen? Brauche ich einen Online-Shop? Es kommt darauf an, wie oft und mit welcher Intention Sie Waren im Internet verkaufen. Sind Sie nur wenige Male im Jahr mit gebrauchten Kindersachen als Beispiel aktiv, ist meistens nicht von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Anzahl und Regelmäßigkeit der Verkäufe und die so erkennbare Gewinnerzielungsabsicht sind entscheidend. Je professioneller und gewinnorientierter Sie im Internet verkaufen, desto wahrscheinlicher ist von der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung auszugehen. Wer ein Lager mit Produkten gefüllt hat, geht definitiv keinem Hobby mehr nach. Spätestens dann ist es an der Zeit, ein Gewerbe für den Online-Shop anzumelden, da dies rückwirkend nur für einen begrenzten Zeitraum möglich ist.
 

Checkliste: Wann Gewerbe anmelden für den Online-Shop?

  • Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig, wenn regelmäßig Produkte mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden.
  • Faustregel: Sobald es um mehr als den gelegentlichen Hobbyverkauf via Kleinanzeigen geht, sollten Sie an eine Gewerbeanmeldung für einen Online-Shop denken.
  • Für die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung für einen Online-Shop spielt es keine Rolle, ob dieser im Neben- oder Haupterwerb betrieben wird.
  • Bei der Gewerbeanmeldung ist der entsprechende Handel genau und umfassend zu beschreiben, etwa die Art der Produkte.
  • Eine spezielle Ausbildung ist im Regelfall nicht nachzuweisen.
  • Ob bestimmte Nachweise zu erbringen sind, hängt von Art und Umfang des Online-Shops ab. Bei einer sehr kapitalintensiven Geschäftsidee kann der Nachweis der finanziellen Eignung mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig sein.
  • Es sind alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, z. B. mit Blick auf die Produktsicherheit und das Jugendschutzgesetz.
  • Um für Rechtssicherheit und Vertrauen zu sorgen, muss der Online-Shop zahlreiche Inhalte aufweisen. Diese finden Sie am Ende in einer Checkliste zum Abhaken.


Wie ein Gewerbe anmelden für den Online-Shop?

In vielen Städten können Sie ein Gewerbe für einen Online-Shop mittlerweile digital anmelden. Von zentraler Bedeutung ist das Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit, was gerade mit Blick auf einen Online-Shop viele unternehmerische Optionen eröffnet. Es versteht sich von selbst, dass der Handel in diesem Shop nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen darf (Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz als Beispiele).

Der Gegenstand des Gewerbes ist exakt und umfassend zu schildern, spätere Änderungen / Ausweitungen sind anzeigepflichtig. Die Formulierung „ Handel mit XX“ erweist sich als funktional, da sich für jede Produktgruppe ein Schlagwort nutzen lässt. Die Produktsicherheit sollte gewährleistet sein, was gerade für den Verkauf von Spielzeug und Elektrogeräten gilt.

Im Nebenberuf ein Gewerbe anmelden


Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Um ein Gewerbe für einen Online-Shop anmelden zu können, brauchen Sie Folgendes:

  • Gültiges Ausweisdokument, je nach Status des Gewerbetreibenden kann auch ein elektronischer Aufenthaltstitel notwendig sein.
  • Gewerbeschein und Erlaubnis, sofern notwendig.
  • Vollmacht, wenn eine befugte Person die Gewerbeanmeldung für den Online-Shop durchführen soll.
  • Formular zur steuerlichen Erfassung der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt.
  • Eintragung in das Handelsregister je nach Rechtsform.


Was kostet es, ein Gewerbe für einen Online-Shop anzumelden?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sodass keine pauschale Antwort möglich ist. Allerdings sind die Kosten in einem Rahmen von meistens bis zu 60 Euro überschaubar. Für zu erbringende Nachweise können weitere Kosten anfallen.

Gründungszuschuss berechnen


Was passiert nach der Gewerbeanmeldung für einen Online-Shop?

Sobald Betreiber den Gewerbeschein (= bewilligter Antrag zur Gewerbeanmeldung) in den Händen halten, dürfen sie offiziell mit dem Shop an den Start gehen. Die Vorbereitung sollte natürlich bereits vorher abgeschlossen sein, damit die erste Bestellung nicht lange auf sich warten lassen muss. Mit der Gewerbeanmeldung für einen Online-Shop werden das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer sowie die staatliche Gewerbeaufsicht automatisch informiert. Bei der Berufsgenossenschaft müssen sich Gründer selber melden, um die gesetzliche Unfallversicherung sicherzustellen. Auch das statistische Bundesamt wird sich melden, um die Tätigkeit mit zentralen Daten einordnen und erfassen zu können.

Wer bei einem Nebenerwerb zunächst auf den Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen verzichten möchte, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann dürfen die Umsätze in Jahr 1 nicht über 22.000 Euro liegen. Gerade für Privatkunden kann der Wegfall der Umsatzsteuer ein preislicher Anreiz sein, für Geschäftskunden aber nicht: Diese können Umsatzsteuer ihrerseits als Vorsteuer geltend machen.

Mit der Gewerbeanmeldung ergibt sich zudem die Pflicht, jenseits des Jahresfreibetrages von 24.500 Euro Gewerbesteuer abzuführen.

Gewerbesteuerrechner


Fazit: Kein Verdienst mit dem Online-Shop ohne vorherige Gewerbeanmeldung!

Wer mit einem Online-Shop Geld im Internet verdienen möchte, wird aufgrund der formulierten Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe anmelden müssen. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass das Gewerbe „nur“ im Nebenberuf betrieben wird. Mit den Checklisten aus diesem Ratgeber können die alle notwendigen Maßnahmen rund um die Gewerbeanmeldung für einen Online-Shop abhaken. Nutzen Sie zahlreiche Hilfestellungen und Tools auf gewerbeanmeldung.de, um die formalen Erfordernisse vor Aufnahme des Handels mit Ihrem Online-Shop erfüllen zu können.

Wenn der Online-Shop mit Gewerbeschein in der Tasche an den Verkaufsstart geht, sollte Wert auf Professionalität und Rechtskonformität für ein hohes Maß an Handlungssicherheit gelegt werden. Gehen Sie daher vor der Live-Schaltung diese abschließende Checkliste nochmals durch.

 

Checkliste: Was muss ein Online-Shop abgesehen von der Gewerbeanmeldung erfüllen / beinhalten?

  • Rechtstexte wie AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung unbedingt einbauen.
  • Preisangaben müssen korrekt und transparent sein.
  • Cookie-Consent-Tool einbinden, um dieses Thema bzw. den Datenschutz professionell zu gestalten.
  • Gängige Zahlungsmethoden sollten für Kunden verfügbar sein.
  • Idealerweise wird ein anerkanntes Siegel eingebunden, wovon Kunden durch Käuferschutz bei der Bestellung im Online-Shop unmittelbar profitieren.
  • Beachtung von branchen- bzw. produktspezifischen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen (beim Kauf im Ausland sind Einfuhr- und Zollbestimmungen zu beachten).
  • Es sollten weder irreführende Werbung noch falsche Versprechungen zu finden sein: Negative Bewertungen von Kunden können die Verkaufszahlen eines Online-Shops massiv beeinflussen.

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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