Gewerbe anmelden als Schreiner / Tischler

Schreiner bei der Arbeit

Wer sich als Schreiner selbstständig machen möchte, wird einen Handwerksbetrieb gründen müssen. Insofern ist neben der Gewerbeordnung auch die Handwerksordnung als gesetzliche Grundlage zu beachten. Prinzipiell ist für einen solchen Geschäftsbetrieb vor der Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden, da es sich nicht um einen Freien Beruf handelt und die Tätigkeit in aller Regel dauerhafter und gewinnorientierter Natur sein wird. Und auch für eine Existenzgründung zunächst nur im Nebenerwerb ist eine Gewerbeanmeldung zwingend vorgesehen.

Meisterpflicht für die Gewerbeanmeldung als Schreiner

Bei der Gewerbeanmeldung im Handwerksbereich ist generell immer zu prüfen, ob eine Meisterpflicht vorliegt. Beim Tischler ist dies der Fall, sodass es sich laut Handwerksordnung um ein zulassungspflichtiges Gewerbe handelt. Im Zuge der erforderlichen Gewerbeanmeldung wird also eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen sein. Wer selber als Existenzgründer keinen Meistertitel nachweisen kann, hat die Möglichkeit, einen Meister in leitender Position einzustellen. Alternativ dazu kommt noch die Altgesellenregelung in Betracht: Wer über eine mehrjährige Berufserfahrung als Schreiner auch in leitender Position verfügt, muss ggf. keinen Meistertitel bei der Gewerbeanmeldung nachweisen.
 

Gewerbeanmeldung für Tischlerei: weitere wichtige Formalitäten

Vor der Gewerbeanmeldung ist es notwendig, sich bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine Grundvoraussetzung für jedes zulassungspflichtige Handwerk. Erst mit der Bestätigung über diesen Vorgang bzw. der notwendigen Handwerkskarte kann die eigentliche Gewerbeanmeldung durchgeführt werden.

Die Kosten hierfür sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie halten sich aber durchschnittlich gesehen in einem sehr moderaten zweistelligen Bereich. Das Formular zur Gewerbeanmeldung findet sich in der Regel online. Hier auf gewerbeanmeldung.de können angehende selbstständige Tischler nachlesen, welche Daten auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung einzutragen sind. Von praktischer Bedeutung sind dabei Angaben zum unternehmerischen Leistungsspektrum. Ändert sich dieses zum einem späteren Zeitpunkt, so muss dies gemeldet werden. Die Schilderung des konkreten Leistungsspektrums kann auch weitere Hinweise für zu erbringende Nachweise liefern. Wer als Tischlermeister ein Gewerbe anmeldet, wird in aller Regel keine weiteren Nachweise abgesehen von der fundierten Berufsqualifikation zu erbringen haben. Sofern ein Meister in leitender Position eingestellt wird, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
 

Weitere formale Notwendigkeiten rund um die Gewerbeanmeldung als Tischler

Im Zuge der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt automatisch informiert. Es wird sich zeitnah melden, um eine steuerliche Erfassung der Tätigkeit vorzunehmen. Auch die Berufsgenossenschaft wird zwecks gesetzlicher Unfallversicherung automatisch informiert.

Mit der Gewerbeanmeldung begründet sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer, deren umfangreiches Beratungs- und Weiterbildungsangebot im Gegenzug genutzt werden kann. Durch die Aufnahme eines gewerblichen Geschäftsbetriebs ergibt sich die Pflicht, Bücher zu führen (der Umfang richtet sich auch nach der Rechtsform und der Höhe der Umsätze) sowie Gewerbesteuer regelmäßig abzuführen. Abgesehen von einem jährlichen Freibetrag von knapp 25.000 Euro entscheidet die Höhe der Umsätze über die Frequenz der Abführung. Die Höhe der Gewerbesteuer wird übrigens maßgeblich durch den Hebesatz am Standort bestimmt, sodass dieser eine nicht ganz unwichtige Rolle spielt. Selbstständige Schreiner müssen ferner der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten und sie sollten frühzeitig an einen umfassenden gewerblichen Schutz für ihren Betrieb denken. Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt in dieser Hinsicht für mitunter hohe Schadenssummen ein, die bei der Arbeit unbeabsichtigt entstehen können.
 

Existenzgründung im Handwerk: Zusammenfassung zur Gewerbeanmeldung als Schreiner

  • Es handelt sich laut Handwerksordnung um ein zulassungspflichtiges Handwerk, sodass ein Meistertitel eine formale Voraussetzung für die berufliche Selbstständigkeit als Tischler ist
  • Alternativ kann diese Voraussetzung durch die Einstellung eines Meisters in leitender Position oder durch die Prüfung der Altgesellenregelung erfüllt werden
  • Vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs ist ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt auch für eine nebenberufliche Tätigkeit
  • Vor der Gewerbeanmeldung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle zwingend vorzunehmen
  • Durch die Gewerbeanmeldung als Schreiner ergibt sich neben der Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer ferner die Pflicht, Bücher zu führen und Gewerbesteuer abzuführen
  • Abgesehen von der Rentenversicherungspflicht für selbstständige Tischler ist an den gewerblichen Versicherungsschutz zu denken (vor allem an eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung).

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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