Gewerbe anmelden als Tagesmutter?
Durch den Geburtenboom und den großen Bedarf an Betreuungsplätzen in vielen Städten spielen nicht wenige Frauen damit, sich im Bereich der Kinderbetreuung selbstständig zu machen. Und auch das ‚neue‘ Berufsbild Tagesvater findet gesellschaftlich immer mehr Akzeptanz. Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, muss sich abgesehen von der erforderlichen persönlichen Qualifikation auch mit den formalen Startvoraussetzungen auseinandersetzen. Insofern ist neben einer notwendigen Ausbildung und einer durch das Jugendamt ausgestellten Betreuungserlaubnis auch die Frage zu prüfen, ob für die selbstständige Kinderbetreuung ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Gewerbeordnung (GewO): Ein Blick in die Rechtsgrundlage
Wer prüfen will, ob für die Kinderbetreuung eine Gewerbeanmeldung als Tagesmutter notwendig ist, sollte einen Blick in die maßgebliche Gewerbeordnung werfen. Gemäß Paragraf 6 der Gewerbeordnung handelt es sich bei der Kindertagespflege nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. In diesem Paragraf wird der Geltungsbereich der Gewerbeordnung geregelt. Es ist explizit die Rede davon, dass dieses Gesetz (= GewO) nicht ‚für die Erziehung von Kindern gegen Entgelt‘ angewendet wird. Der allgemeinen Rechtsprechung zufolge ist die Kindertagespflege diesem Bereich zuzuordnen, zumal Erziehungsaspekte ganz klar zum ‚Bildungsauftrag‘ von selbstständigen Tagesmüttern gehören.
Gewerbe anmelden für Kinderbetreuung? Regionale Unterschiede beachten
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine selbstständige Tagesmutter maximal 5 Kinder betreuen darf. Insofern kann der eigentlich vorgesehene Status der Freiberuflichkeit wegfallen, wenn Kindertagespflege in einem anderen Umfang angeboten wird. In jedem Fall empfiehlt es sich immer, bei Unklarheiten das zuständige Jugendamt anzusprechen. Dort erhalten angehende selbstständige Tagesmütter eine umfassende Beratung, auch mit Blick auf die Anforderungen im jeweiligen Bundesland. Hier kann es z.T. deutliche Unterschiede geben, sodass Rechercheergebnisse aus dem Internet immer mit Vorsicht zu genießen sind.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Status?
Selbstständige Tagesmütter müssen in Anbetracht der Ausführungen bis dato kein Gewerbe anmelden. Sie werden in der Regel als Freiberufler anerkannt. Somit entfällt die Pflicht, ein Gewerbe für die Kinderbetreuung anmelden zu müssen. Auch hat die Anerkennung als Freiberufler erleichternd zur Folge, dass sich die Buchhaltung deutlich vereinfacht. Die Einordnung von selbstständigen Tagesmüttern stützt sich auch auf Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes, in dem von erzieherischen Tätigkeiten die Rede ist. Auch wenn für die professionelle Kinderbetreuung kein Gewerbe angemeldet werden muss, so unterliegen die Einkünfte dennoch der Einkommenssteuer. Zudem kann bei der jährlich bis Ende Mai einzureichenden Steuererklärung pro betreutem Kind eine Pauschale für Betriebskosten geltend gemacht werden.
Zusammenfassung für die Existenzgründung: Ist eine Gewerbeanmeldung für die Kinderbetreuung nötig?
1. Selbstständige Tagesmütter müssen für eine Ausübung der Tätigkeit ihre fachliche Eignung durch eine spezielle Ausbildung nachweisen. Nur so kann die vom Jugendamt erteilte Betreuungserlaubnis erlangt werden
2. Paragraf 6 der maßgebenden Gewerbeordnung regelt, für welche Bereiche dieses Gesetz ausdrücklich keine Anwendung findet
3. Dort ist explizit von der entgeltlichen Kindererziehung die Rede, sodass eine Gewerbeanmeldung für Tagesmütter nicht vorzunehmen ist
4. Paragraf 18 (Absatz 1) des Einkommenssteuergesetzes legt zudem nahe, dass die erzieherische Tätigkeit den Freien Berufen zuzuordnen ist
5. Neben der Beachtung formaler Rahmenbedingungen für die Existenzgründung im Bereich der Kinderbetreuung ist auch an die private Vorsorge in Bezug auf Krankenversicherung und Rente zu denken.
6. Für die individuelle Abklärung des Einzelfalles ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeamt und Finanzamt zu empfehlen
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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