Müssen Ärzte ein Gewerbe anmelden?

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Ärzte, die sich mit ihrer Approbation niederlassen und eine eigene Praxis eröffnen wollen, sehen sich mit vielen Formalitäten konfrontiert. Angestellte Ärzte hingegen müssen sich um nichts weiter kümmern, da der Arbeitgeber alle Gehaltsangelegenheiten automatisch regelt. Aber müssen Ärzte für eine eigene Praxis auch ein Gewerbe anmelden? Oder handelt es sich uneingeschränkt um eine freiberufliche Tätigkeit? Je nach Ausmaß der Tätigkeit können durchaus gewerbliche (Neben)einkünfte ins Spiel kommen.
 

Annäherung an das Konzept ‚Gewerbe‘ und relevante Grundlagen zur Freiberuflichkeit

Grundsätzlich ist jede Tätigkeit gewerblicher Natur, wenn sie eigenständig und dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt wird. Maßgeblich sind die Bestimmungen in der Gewerbeordnung, in der auch bestimmte Erlaubnispflichten festgeschrieben werden. Die Definition trifft rein formal auch auf Ärzte mit einer eigenen Praxis zu, allerdings fallen sie generell nicht unter die Gewerbepflicht. Gemäß Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes gelten sie als Freiberufler, womit die Anmeldung eines Gewerbes hinfällig wird. Begründet werden kann der Status Freiberufler für Ärzte damit, dass sie einer kurativen Tätigkeit nachgehen, die zudem auf einer besonderen Qualifikation beruht (ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist zwingend notwendig). Die Einstufung als Freiberufler nimmt im Übrigen das zuständige Finanzamt vor. Die Einnahmen werden im Wesentlichen mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung versteuert, wodurch sich der buchhalterische Aufwand deutlich reduziert.
 

Müssen Ärzte unter gewissen Umständen auch ein Gewerbe anmelden?

Ganz grundsätzlich kann aber auch ein Arzt mit eigener Praxis nicht von der Gewerbepflicht ausgeschlossen werden. Sobald er neben seiner kurativen Tätigkeit eine weitere Einnahmequelle schafft, kann diese der Gewerbepflicht unterliegen, wie es aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen. Konkret kann es z.B. der Fall sein, dass der Arzt eine für Patienten kostenpflichtige Diätberatung anbietet oder aber Kosmetikprodukte verkauft. Ärzten mit eigener Praxis ist es grundsätzlich nicht gesetzlich untersagt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen, wobei aber eine Vermischung von wirtschaftlichen Interessen mit der Gesundheit des Patienten strikt zu vermeiden ist. Es empfiehlt sich, eine klare Trennung vorzunehmen, wovon idealerweise auch die Räumlichkeiten betroffen sein sollten.
 

Wie müssen Ärzte formal in einem solchen Fall vorgehen?

Wer als Arzt Leistungen oder Produkte anbieten möchte, die über den eigentlichen heilenden Berufsinhalt hinausgehen, so ist das zuständige Gewerbeamt aufzusuchen. Für die gewerbliche (Neben)tätigkeit muss ein Gewerbe angemeldet werden. Zudem muss mit Blick auf den Hebesatz in der Region ab einem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr Gewerbesteuer abgeführt werden. In vielen Städten und Gemeinden kann die Anmeldung auch via Internet vorangetrieben werden. Je nach Umfang der gewerblichen Tätigkeit ist auch zu prüfen, welche Rechtsform gewählt werden sollte.
 

Welche Konsequenzen hat es, gleichzeitig freiberuflich und gewerblich als Arzt zu arbeiten?

In diesem Fall ergibt sich ein deutlicher buchhalterischer Mehraufwand! Zu beachten ist, dass beide Tätigkeiten mit einer getrennten Buchführung nachvollzogen werden müssen. Auch steuerlich werden die Einkünfte unterschiedlich behandelt, denn freiberufliche Einnahmen unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.
 

Zusammenfassung zur Gewerbepflicht für Ärzte in der kompakten Übersicht:

  • wer ausschließlich als niedergelassener Arzt arbeitet, unterliegt nicht der Gewerbepflicht
  • maßgeblich ist in diesem Fall Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes
  • die Anerkennung des Status ‚Freiberuflers‘ obliegt generell dem zuständigen Finanzamt
  • in der ‚Praxis‘ kann es aber durchaus vorkommen, dass ein Arzt gleichzeitig Freiberufler ist und ein Gewerbe anmelden muss
  • die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt, wobei ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro in Abhängigkeit vom Hebesatz Gewerbesteuer abzuführen ist
  • wer als niedergelassener Arzt weiteren Einnahmequellen neben der kurativen Tätigkeit nachgeht, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden
  • zeitlich und örtlich sollten die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit des Arztes getrennt sein
  • buchhalterisch ergibt sich dadurch ein Mehraufwand, denn beide Tätigkeiten müssen getrennt voneinander dokumentiert bzw. abgerechnet werden

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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