Gewerbe anmelden für eine Personalvermittlung (Arbeitnehmerüberlassung)

Bewerbungsgespräch

Wer sich mit einer Zeitarbeitsfirma selbstständig machen möchte, muss als wichtige formale Grundvoraussetzung ein Gewerbe anmelden. Der Gewerbeschein sollte vorliegen, noch bevor die Geschäftstätigkeit offiziell aufgenommen wird. Der Gewerbeschein ist im Grunde genommen nichts anderes, als der bearbeitete bzw. genehmigte Antrag zur Gewerbeanmeldung.
 

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung für die Arbeitnehmerüberlassung?

Für die Bearbeitung sollten Existenzgründer mit 3 bis 4 Wochen rechnen. Voraussetzung dazu ist, dass bereits bei der Gewerbeanmeldung für die Arbeitnehmerüberlassung alle relevanten Nachweise vorliegen. Auf diese wird daher im folgenden Beitrag in kompakter Form eingegangen. Generell empfiehlt es sich immer, die persönlichen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung in puncto Personalvermittlung frühzeitig zu klären, um ärgerliche und vor allem kostenintensive Verzögerungen zu vermeiden.
 

AÜG und Gewerbeordnung: relevante Rechtsgrundlagen für eine Zeitarbeitsfirma

Wer sich im Vorfeld der Gewerbeanmeldung für die Arbeitnehmerüberlassung mit den rechtlichen Grundlagen befassen möchte, sollte neben der Gewerbeordnung auch einen Blick in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werfen. Grundsätzlich ist es so, dass der Gesetzgeber für die Gewerbeanmeldung für eine Zeitarbeitsfirma höhere Hürden setzt. Insbesondere ist eine Verleiherlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung zu erwirken, die bei der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird.

Praxistipp: notwendige Anträge und Informationen finden Existenzgründer für eine Zeitarbeitsfirma hier.

Überblick: Welche Unterlagen müssen bei der Arbeitsagentur für eine Verleiherlaubnis vorgelegt werden?

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbezentralregisterauszug (auch für so genannte gesetzliche Vertreter)
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)
  • Erklärung des Einverständnisses, dass Auskünfte beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden dürfen (Prüfung der Bonität)
  • Nachweis über vorgesehene Liquidität (mindestens 10.000 Euro, bei mehr als fünf Leiharbeitern 2.000 pro Mitarbeiter)
  • Muster des Arbeitsvertrages für die Überlassung
  • Verleiherlaubnis: Prüfung der persönlichen Eignung des Existenzgründers

Aus diesen Erfordernissen geht hervor, dass im Zuge der Gewerbeanmeldung insbesondere die persönliche Eignung des Gründers überprüft wird. Sollten sich Tatsachen ergeben, die einer Eignung widersprechen, so kann die Verleiherlaubnis nicht erteilt werden. Paragraf 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zeigt, um welche Tatbestände es sich hierbei handeln kann. Insbesondere sind bei der Gewerbeausübung im Bereich Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung sind die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts zu beachten.
 

Was kostet die Gewerbeanmeldung für die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Gebühren für die eigentliche Gewerbeanmeldung bewegen sich in der Regel in einem mittleren zweistelligen Bereich (sie sind nicht einheitlich geregelt). Für die Beantragung der Verleiherlaubnis bei der Bundesagentur für Arbeit ist mit Kosten von ca. 1.000 Euro für eine befristete Erlaubnis und mit ca. 2.500 Euro für eine unbefristete Erlaubnis zu rechnen. Im Gründungsprozess können weitere Kosten für eine notwendige Beratung und den Notar entstehen.
 

Gewerbe anmelden für Zeitarbeitsfirma: weitere Formalitäten

Vorzunehmen ist je nach Rechtsform die Eintragung in das Handelsregister. Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. In diesem Gewerbebereich sind auch die Pflichten in Bezug auf die eigenen Mitarbeiter zu beachten. Dies betrifft insbesondere die fristgerechte Anmeldung bei der Krankenkasse (binnen 14 Tagen) sowie die rechtzeitige Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge an die jeweiligen Träger.
 

Gewerbeanmeldung für Personalvermittlung (Zeitarbeitsfirma): alles Wichtige in der Zusammenfassung

  • Vor der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit im Bereich Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) muss ein Gewerbe angemeldet werden
  • Erst mit dem erhaltenen Gewerbeschein darf der operative Geschäftsbetrieb offiziell aufgenommen werden
  • Die rechtlichen Grundlagen sind in der Gewerbeordnung sowie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu finden
  • In diesem Bereich gibt es bei der Gewerbeanmeldung eine Besonderheit, da bei der Bundesagentur für Arbeit eine so genannte Verleiherlaubnis kostenpflichtig zu erwirken ist
  • Um die Verleiherlaubnis zu erhalten, müssen Existenzgründer anhand der oben geschilderten Dokumente ihre persönliche Eignung nachweisen können
  • Eine dauerhafte Verleiherlaubnis verursacht Kosten in Höhe von 2.500 Euro. Für eine befristete Erlaubnis sind 1.000 Euro fällig
  • Zu beachten sind ferner die Pflichten und Fristen für die Anstellung eigener Mitarbeiter. In dieser Hinsicht rückt das Sozialversicherungsrecht ebenfalls in den Fokus der unternehmerischen Aufmerksamkeit.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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