Gewerbe anmelden mit einem Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienst auf Veranstaltung

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Wer ein Unternehmen im Sicherheitsbereich (Bewachungsgewerbe) gründen will, kommt mit einer ‚einfachen‘ Gewerbeanmeldung nicht aus. Gründer sollten im Vorfeld Klarheit darüber erlangen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, für das strenge Anforderungen mit Blick auf die persönliche und fachliche Eignung gelten.

Voraussetzungen, um für einen Sicherheitsdienst ein Gewerbe anmelden zu können:

Wer einen Sicherheitsdienst gründen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Der Gewerbeschein berechtigt offiziell dazu, diese gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Ein solches Gewerbe (Überwachungsgewerbe) ist laut § 34 a der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Inhaber eines Sicherheitsdienstes müssen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen, wozu eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer notwendig ist. Zu prüfen ist, ob abgesehen von der Terminvereinbarung im Gewerbeamt die Option vorgesehen ist, das Gewerbe online anmelden zu können.


Warum handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe?

Es dreht sich um einen sensiblen Bereich, in dem mit Besonnenheit für die Sicherheit von Menschen und Objekten gesorgt wird. Der Gesetzgeber setzt daher strenge Rahmenbedingungen, um Missbrauch zu verhindern und gewisse Standards zu wahren. Die gesetzliche Grundlage für die notwendige Gewerbeanmeldung bildet Paragraf 34a der Gewerbeordnung (GewO). Die geltenden Rechtsbestimmungen wurden im Jahr 2002 durch eine Novellierung deutlich verschärft. Unter anderem ist nunmehr eine Sachkundeprüfung durch die Industrie- und Handelskammer für die Ausübung dieses Gewerbes vorgesehen. Neben den formalen Schritten zur Gewerbeanmeldung mit einem Sicherheitsdienst ist natürlich an die ganzheitlich-strategische Planung der Unternehmensausrichtung zu denken.
 

Zusammenfassung zu Gründungsvoraussetzungen für Sicherheitsdienst: Diese Dokumente brauchen Sie für die notwendige Erlaubnis

  • Gültiger Personalausweis (Nachweis der Identität und Volljährigkeit)

  • Handelsregisterauszug für eingetragene Unternehmen

  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (persönliche Eignung nachweisen)

  • Finanzielle Eignung/Unbedenklichkeit: Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Nachweis der erforderlichen finanziellen Mittel für den Gewerbebetrieb

  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe

  • Nachweis von notwendiger Sachkunde in diesem Bereich gemäß §34 a der Gewerbeordnung.
     


Diese Tätigkeiten dürfen Sie mit dem Gewerbeschein ausüben

Unternehmen, die sich gewerblich mit der Sicherheit von Personen und Objekten beschäftigen, werden in aller Regel Überwachungstätigkeiten ausüben. Konkret kommt es natürlich auf das angebotene Leistungsspektrum an. Insofern erklärt sich die Anwendung der Bestimmungen des genannten Paragrafen aus der Gewerbeordnung. Der Gesetzgeber versteht unter Bewachung in diesem Kontext eine so genannte aktive Obhutstätigkeit. Es geht demnach um eine ganzheitliche Schutzabsicht, die über eine bloße Warntätigkeit oder kontrollierende Tätigkeiten hinausgeht. Natürlich lässt diese Definition gewisse Spielräume zu, sodass im Einzelfall die konkreten Voraussetzungen zu prüfen sind.

Ein weiteres zentrales Kriterium für eine solche Tätigkeit ist der Schutz von Leben und Eigentum. Bei Pförtnern käme es im Einzelfall darauf an, ob sie nur eine Empfangsfunktion haben oder eine konkrete Überwachungsfunktion ausüben (Babysitter üben natürlich kein Überwachungsgewebe aus). Aus diesen Gründen ist für eine Sicherheitsfirma eine Bewachungserlaubnis zu erwirken, auf die noch näher eingegangen werden soll. Generell gilt: Vor der eigentlichen Gründung sollte eine gewisse Zeit eingeplant werden, die für die Nachweise und das Genehmigungsverfahren mit Sicherheit erforderlich ist. Wer noch Sachkundenachweise erbringen muss, sollte eine größere Vorlaufzeit einplanen.
 

Gewerbeschein für Sicherheitsdienst: So erhalten Sie die Bewachungserlaubnis

Bevor der operative Geschäftsstart realisiert werden kann, muss der Gründer im Besitz einer Gewerbeerlaubnis auf der Grundlage von § 34a der Gewerbeordnung sein. Der erforderliche Antrag hierzu kann sowohl als Einzelunternehmen oder auch als juristische Person beim Gewerbeamt gestellt werden (dies wäre etwa bei einer GmbH der Fall). Sofern vertretungsberechtigte Personen vorgesehen sind, muss auch für diese ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Um den finanziellen Hintergrund des Gründers zu beleuchten, ist dem Antrag ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beizulegen. Nachzuweisen ist in diesem Sinne ferner, ob genügend Sicherheiten bzw. finanzielle Mittel vorhanden sind. Ohne eine in der Höhe ausreichende Haftpflichtversicherung (s.u.) ist die Gewerbeerlaubnis nicht zu erhalten. Zudem müssen Sachkenntnisse nachgewiesen werden. Wer ggf. bereits über einschlägige Berufserfahrungen verfügt, kann Kenntnisse eventuell auch dadurch nachweisen. Die Kosten für die gesamte Gewerbeanmeldung variieren von Stadt zu Stadt.
 

Unter welchen Voraussetzungen wird eine Erlaubnis erteilt?

Neben der persönlichen und fachlichen Eignung, die im Zuge der Gewerbeanmeldung überprüft wird, spielen vor allem finanzielle Aspekte eine große Rolle. Erforderliche Ressourcen bzw. Sicherheiten müssen aus Gründen des Kundenschutzes vorhanden sein. Es wird genau überprüft, ob der Gründer für die ersten 6 Monate finanziell so ausgestattet ist, dass er die Geschäftskosten und seinen privaten Lebensunterhalt bestreiten kann. Sollten in diesem Kontext relevante Vorstrafen vorhanden sein, so kann die Erlaubnis zur Gewerbeausführung nicht gewährt werden (man denke hierbei insbesondere an vermögensbezogene Straftaten). Alles, was die persönliche, fachliche und finanzielle Eignung des Gründers in Frage stellen kann, ist eine Gefahr für die zu erwirkende Überwachungserlaubnis.
 

Wer muss die Sachkundeprüfung für ein Überwachungsgewerbe ablegen?

Zur Beantwortung dieser Frage ist ein Blick in Paragraf 8 der Bewachungsverordnung (BewachV) aufschlussreich. Dieser Paragraf zeigt, welche Abschlüsse bzw. Berufsqualifikationen anerkannt werden, sodass für solche Gründer keine gesonderte Sachkundeprüfung notwendig ist. Zu nennen sind beispielhaft Abschlüsse, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Polizei- oder Justizvollzugsdienst stehen.
 

Was dürfen Sicherheitsdienste?

Wer keine Ausbildung in diesem Bereich nachweisen kann, muss für die Ausübung der folgenden Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung ablegen:

  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

  • Bewachung von Einlassbereichen (Türsteher)

  • Einzelhandelsdetektiv (Diebstahlprävention)

  • Citystreifen: Kontrollgänge im Hausrechtsbereich oder im so genannten öffentlichen Verkehrsraum

  • Überwachung von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des Asylgesetzes sowie Einrichtungen, die einer vorübergehenden amtlichen Unterbringung dienen.


Diese Berufsausübungspflichten sind im Bewachungsgewerbe zu erfüllen!

Wer sich mit einem Sicherheitsdienst im Bewachungsgewerbe selbstständig machen will, muss sich auch frühzeitig mit den Vorschriften der Bewachungsverordnung (BewachV) auseinandersetzen. Es handelt sich hierbei neben der Gewerbeordnung quasi um eine Pflichtlektüre. Gerade die Bewachungsverordnung vermittelt Gründungswilligen einen umfassenden Einblick in die Anforderungen des operativen Geschäftsalltags. Von besonderer Bedeutung gerade im Zuge der Gewerbeanmeldung sind die Vorgaben für eine abzuschließende Haftpflichtversicherung, da Sicherheitsaufgaben immer mit gewissen Risiken verbunden sind.
 

Diese Versicherung muss für den Gewerbebetrieb abgeschlossen werden!

Paragraf 6 der Bewachungsverordnung gibt Auskunft über die einzuhaltenden Versicherungssummen im Schadensfall. Für Personenschäden ist eine Mindestsumme von 1 Million Euro vorgesehen und für Sachschäden sind es 250.000 Euro. Paragraf 7 sieht einen Ausschluss der Haftungsbeschränkung im Kontext der genannten Mindestversicherungssummen vor. Zudem sieht die Ordnung vor, dass Beschäftigte in diesem Bereich das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen. Paragraf 11 sieht die Ausstellung von Ausweisen für Wachpersonen vor, auch um für Vertrauen und Transparenz zu werben. Sofern Waffen ein Bestandteil des Leistungsspektrums sind, so ist neben der besonderen Verantwortung vor allem die Anzeigepflicht zu beachten (§ 13 BewachV). Ferner ist zu beachten, dass für diese Art von Gewerbebetrieb eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden besteht.
 

Zusammenfassung & FAQ zur Gewerbeanmeldung für eine Sicherheitsfirma (Bewachungsgewerbe):
 

1. Was ist bei der Gewerbeanmeldung für einen Sicherheitsdienst zu beachten?

Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, für das Gründer ihre persönliche und auch fachliche Eignung nachzuweisen haben. Die rechtliche Grundlage beschreibt § 34a der Gewerbeordnung. Weitere Regelungen wie die Berufsausübungspflichten finden sich in der Bewachungsverordnung.
 

2. Welche Dokumente/Nachweise sind für den Gewerbeschein für einen Sicherheitsdienst notwendig?

Mit dem vollständig ausgefüllten Antrag zur Gewerbeanmeldung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Handelsregisterauszug (für eingetragene Unternehmen), eine Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit (Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis), ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde und ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in der vorgeschriebenen Mindesthöhe von 1 Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden einzureichen.
 

3. Sicherheitsgewerbe anmelden: Gibt es eine Versicherungspflicht?

Ja, in der genannten Bewachungsordnung sind konkrete Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung genannt, ohne die kein gewerblicher Betrieb aufgenommen werden darf.
 

4. Wie kann die notwendige Sachkunde für einen Sicherheitsdienst nachgewiesen werden?

Die Industrie- und Handelskammer bietet eine entsprechende Prüfung an. Termine und weitere Informationen können in der IHK vor Ort bzw. online ausfindig gemacht werden.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


Weitere Themen

Rechen-Tools

KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner