Mit einem Friseursalon selbstständig machen und Gewerbe anmelden

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Wer sich als Friseur selbstständig machen will, braucht für einen eigenen Salon als formale Grundvoraussetzung einen Gewerbeschein in der Stadt/Gemeinde des Betriebssitzes. Dieser wird beim zuständigen Gewerbeamt beantragt, wobei die Formulare in der Regel online zu finden sind. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, weshalb sie von Stadt zu Stadt variieren können. In der Regel bewegen sie sich etwa zwischen 15 und 80 Euro, also in einem überschaubaren Rahmen. Besondere Erlaubnispflichten sind nicht zu beachten. Einzig bei der Gestaltung etwaiger Geschäftsräume kann das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht mit Vorschriften eingreifen (man denke an Sicherheitsaspekte und sanitäre Einrichtungen).
 

Gewerbepflichtiges Handwerk: Eröffnung eines eigenen Friseursalons (stehendes Gewerbe)

Zu beachten ist, dass es sich beim Tätigkeitsbild des Friseurs um ein Handwerk handelt, das eine Meisterpflicht voraussetzt. Wer einen eigenen Friseursalon eröffnen und Lehrlinge ausbilden möchte, braucht einen Meisterbrief. Allerdings ist es auch möglich, ohne einen Meisterbrief einen Friseursalon zu eröffnen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

1. Eine Ausübungsberechtigung kann gemäß § 7 der Handwerksordnung (HwO) erhalten werden, wenn eine eingängige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann

2. Eine Ausnahmebewilligung mit Blick auf § 8 der Handwerksordnung ist denkbar, falls es sich um ein spezielles Konzept handelt

3. Eine strategische Alternative wäre es noch, einen Meister als Betriebsleiter einzustellen.
 

Trotz Meisterpflicht kann die Saloneröffnung auch ohne Meisterbrief gelingen

Die möglichen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen, ein Beratungstermin bei der örtlichen Handwerkskammer kann mehr Klarheit bringen. Die genannte Ausübungsberechtigung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es liegt eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk vor
  • Es kann eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren nachgewiesen werden
  • 4 Jahre wurden davon in einer leitenden Stellung absolviert (der Nachweis erfolgt über die Stellenbeschreibung und/oder das Arbeitszeugnis)
  • Die notwendigen handwerklichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse können vorgewiesen werden.

Unter Umständen kann es sein, dass weitere Fachlehrgänge bei der Handwerkskammer zu belegen sind, womit weitere Kosten entstehen können (ca. 1000 Euro). Wer seinen Meister als Friseur im Vorfeld machen möchte (auch um gegenüber späteren Kunden für mehr Vertrauen zu werben), muss mit Kosten in Höhe mehrerer tausend Euro rechnen. Um die persönlichen Voraussetzungen zu klären, sollte rechtzeitig ein Beratungstermin bei der Handwerkskammer in Anspruch genommen werden, sodass sich die notwendige Gewerbeanmeldung als formale Tätigkeitsgrundlage nicht unnötig in die Länge zieht. Wer eine spezifische Berufsqualifikation im Ausland bereits erworben hat, kann versuchen, sich diese durch die Handwerkskammer anerkennen zu lassen, sodass der Weg für ein eigenes Frisurenstudio frei ist.
 

Strategische Alternative prüfen: Ausübung des Friseurhandwerks ohne Meisterbrief mit einem Reisegewerbe

Wer sich als Friseur selbstständig machen möchte, muss dazu nicht zwangsläufig einen Salon eröffnen, zumal für die Ausstattung und die Betriebskosten nicht zu unterschätzende finanzielle Belastungen entstehen. Alternativ ist es möglich, ein so genanntes Reisegewerbe anzumelden, für das kein Meisterbrief von Nöten ist. Die Grundlage für diese weitere Option bildet die Handwerksnovelle aus dem Jahr 2003. So war die Ausübung eines Reisegewerbes im Friseurhandwerk allen Personen verboten, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht erfüllen. Diese Bestimmung ist weggefallen, sodass ein ‚mobiler Friseursalon‘ keinen Meisterbrief mehr erfordert. Für diese ebenfalls gewerbepflichtige Option ist es in finanzieller Hinsicht möglich, die Förderung als ICH-AG im Rahmen der Existenzgründung zu beantragen. In diesem Fall erhält der selbstständige Friseur keinen Gewerbeschein, sondern eine so genannte Reisegewerbekarte. In der Praxis ist es wohl so, dass immer noch in einigen Fällen eine solche Reisegewerbekarte verweigert wird, da von der veralteten Rechtsgrundlage ausgegangen wird. Existenzgründer sollten es an dieser Stelle besser wissen und ggf. explizit auf die Novelle aus dem Jahr 2003 verweisen.
 

Mobiles Friseurgewerbe (Reisegewerbe): einige Einschränkungen sind zu beachten

Ein solches mobiles Gewerbe erfordert keinen Betriebssitz und keine Eintragung in die Handwerksrolle, womit sich durch eine Pflichtmitgliedschaft Beitragskosten ergeben würden. Ein großer Nachteil allerdings ist, dass mobile Friseure im Grunde keine Werbung machen dürfen, wobei dies in der Praxis natürlich sehr schwammig ist. Demnach sind mobile Friseure darauf angewiesen, Kunden anzufahren und ihre Leistungen anzubieten. Generell ist Werbung, die Kunden explizit zur Nutzung der professionellen Dienstleistung auffordert, nicht zulässig. In diesem Sinne waren selbst Visitenkarten schon oft ein Streitpunkt. Sie können natürlich als Werbung und diskrete Handlungsaufforderung verstanden werden, ebenso gut aber auch als notwendiges Kontaktmittel, falls sich nach der Friseurdienstleistung Fragen oder auch Reklamationen ergeben. Die eingeschränkten Werbemöglichkeiten eines Reisegewerbes sind also ein klarer Nachteil im Vergleich zu einem stehenden Gewerbe mit einem eigenen Friseursalon.
 

Weitere Formalitäten im Zuge der Gewerbeanmeldung: Das Finanzamt und die Steuern

Mit der Gewerbeanmeldung werden auch weitere Behörden automatisch benachrichtigt, so etwa das Finanzamt. Ein Anmeldebogen zur steuerlichen Erfassung der Tätigkeit ist auf jeden Fall einzureichen. Je nach Umsatzprognose kann es Sinn machen, auf die Kleinunternehmerregelung zurückzugreifen, sodass auf rechtskonforme Weise auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichtet werden kann. Die abzuführende Gewerbesteuer greift erst ab einem jährlichen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Hebesatz, der von Stadt zu Stadt erheblich variieren kann. Insofern handelt es sich hierbei durchaus um einen Standortfaktor, wenn ein Friseursalon eröffnet werden soll.
 

Alles Wichtige auf einen Blick zusammengefasst: Gewerbe anmelden als Friseur

  • Wer als Friseur selbstständig arbeitet (im eigenen Salon oder auch mobil), muss als formale Voraussetzung für die Tätigkeit ein Gewerbe anmelden
  • Es handelt sich um ein Handwerk mit Meisterpflicht
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Salon auch ohne Meisterbrief eröffnet werden (Stichworte: Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung oder Einstellung eines Meisters als Betriebsleiter)
  • Nur in Meisterbetrieben dürfen Lehrlinge ausgebildet werden
  • strategische Alternative bedenken: mobiles Frisurenstudio
  • Für letzteres ist eine Reisegewerbekarte (im Gegensatz zum stehenden Gewerbe eines Friseursalons) zu beantragen. Seit einer Novellierung der Handwerksordnung ist dies nach dem 1.1.2004 auch ohne Meisterbrief möglich
  • Nachteile bedenken: Für eine mobile selbstständige Tätigkeit als Friseur gelten Einschränkungen mit Blick auf Werbung

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


Weitere Themen

Rechen-Tools

KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner