Gewerbe anmelden als Student – geht das?

Viele Studenten gehen einem Job nach, um das Studium und insbesondere immer teuer werdende Wohnmöglichkeiten zu finanzieren. Auch Studenten haben die Option, ein Gewerbe anzumelden und sich so selbstständig zu machen. Vor allem die zeitliche Flexibilität spricht für diesen Schritt, um eine bestmögliche Vereinbarkeit mit dem Studium zu ermöglichen.

Werfen wir einen Blick auf die Rahmenbedingungen, Einschränkungen und steuerlichen Pflichten, die eine Gewerbeanmeldung für Studenten mit sich bringt. Im Regelfall wird es sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handeln müssen, falls der Studentenstatus aufrecht erhalten bleiben soll.
 

Spielräume bewerten: Welche Art von Studium erlaubt was?

Wer sich neben einem Präsenzstudium in Vollzeit selbstständig mit einem Gewerbe machen möchte, wird gerade in der Vorlesungszeit wenig Zeit haben, sofern der Fokus auf dem Studium und das Einhalten der Regelstudienzeit liegt. Wer sich für ein Fernstudium entscheidet, kann mehr Zeit und Flexibilität für die Geschäftsidee nutzen. Insofern hängen die Handlungsspielräume entscheidend von der Art des Studiums ab!

Ressourcen sollten ehrlich bewertet werden. Ansonsten kann es schnell passieren, dass das Studium nur noch die zweite Rolle spielt. Dann würden wir de facto aber nicht mehr über eine Selbstständigkeit als Student, sondern eher über ein nebenberufliches Studium sprechen. Die eigene Ausgangslage, Ziele und Studienoptionen sind vor dem Hintergrund ehrlich zu bewerten.
 

Nebenberuflich selbstständig machen


Studierenden Status & Gewerbeanmeldung: Was ändert sich?

Um weiter als Student zu gelten und mit diesem Status Vergünstigungen nutzen zu können, muss das Studium den Schwerpunkt ausmachen. Formal darf das Gewerbe nicht mehr als 20 Stunden in der Woche an Arbeitszeit verursachen. Dieses Limit gilt übrigens auch für einen Studentenjob, nur in den Semesterferien darf diese Grenze überschritten werden.


Selbstständiger Student: Auswirkungen auf Krankenversicherung?

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann bis zum 25. Lebensjahr genutzt werden, wenn mit dem Gewerbe nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet wird und der Verdienst nicht über 585 Euro liegt. Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich günstig als Student in der gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung selber zu versichern. Gerade in jungen Jahren ist die private Krankenversicherung eine prüfenswerte Alternative. Bleibt die Selbstständigkeit nach dem Studium bestehen, ist der Verbleib in der PKV unabhängig vom Einkommen möglich.
 

Checkliste für Schnellcheck: Gewerbe anmelden als Student

  • Studenten können sich selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden.

  • Jede dauerhaft und gewinnorientiert ausgeführte selbstständige Tätigkeit ist anmeldepflichtig. Eine Gewerbeanmeldung ist nur für freiberufliche Tätigkeiten gemäß § 18 EstG nicht notwendig.

  • Voraussetzungen & Beschränkungen: Für viele Gewerbe gibt es Erlaubnispflichten, im Handwerksbereich Zulassungspflichten.

  • Wer als Gewerbetreibender / Selbstständiger / Unternehmer weiter als Student gelten möchte, darf nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche arbeiten.

  • Das Limit mit Blick auf die Arbeitszeit zeigt, dass es sich für Studenten im Regelfall um eine nebenberufliche Selbstständigkeit handelt.

  • Sobald die hier beschriebenen Verdienstgrenzen überschritten werden, entfällt die Familienversicherung unter 25 Jahren sowie BAföG in voller Höhe.

  • Förderprogramme sollten auf lokaler oder wissenschaftlicher Ebene genutzt werden, um auch als Student gewisse finanzielle Spielräume nutzen und die eigene Bekanntheit erhöhen zu können.
     

Muss ich als Student ein Gewerbe anmelden?

Ja, sofern es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und diese dauerhaft gewinnorientiert ausgeübt wird. Auch für ein Klein- oder Nebengewerbe (nebenberufliche Selbstständigkeit) ist eine Anmeldung erforderlich, die Höhe der Einkünfte spielt keine Rolle. Eine Gewerbeanmeldung wäre nur dann nicht notwendig, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz handelt. Bei einer künstlerischen, schriftstellerischen oder lehrenden Tätigkeit (etwa im Nachhilfebereich) sollte im Regelfall keine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

§ 18 EstG


Ist die Gewerbeanmeldung als Student in jedem Bereich möglich?

Grundsätzlich ja, denn in Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Laut Gewerbeordnung sind für viele Bereiche aber Nachweise und Erlaubnispflichten zu beachten. Im Überwachungsgewerbe muss z. B. die persönliche Eignung nachgewiesen werden.

In jungen Jahren kann es also bei fehlender Qualifikation Einschränkungen geben, gerade bei handwerklichen Tätigkeiten. Für alle Tätigkeiten aus Anhang A der Handwerksordnung wäre ein Meistertitel vorzuweisen. Nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten finden sich in Anlage B der Handwerksordnung.
 

Genehmigungspflichtige Gewerbe


Vorteile, sich als Student selbstständig zu machen?

  • Zeitliche und örtliche Flexibilität.
  • Gute Vereinbarkeit von selbstständiger Arbeit und Studium.
  • Sammeln wertvoller Erfahrungen.
  • Testen einer Geschäftsidee.
  • Aufbau eines Netzwerks für langfristige Perspektiven.
  • Möglichkeit der Selbstverwirklichung.
  • Gründung aus dem Studium heraus als Perspektive für die Zeit danach.


Welche Nachteile hat die Selbstständigkeit als Student?

  • Hohe Arbeits- bzw. Doppelbelastung.
  • Durch die eingeschränkte Arbeitszeit sind dem Engagement zeitliche Grenzen gesetzt.
  • Ab einer gewissen Verdienstgrenze fallen Vergünstigungen weg (keine Familienversicherung in der Krankenversicherung, Kürzungen beim BAföG etc.).
  • Je nach Geschäftsidee kann die selbstständige Tätigkeit nicht genügend Geld abwerfen, um das Studentenleben finanzieren zu können. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.


Wie wird Bafög mit Gewerbeeinnahmen verrechnet?

BAföG ist für viele Studenten ein wichtiger Pfeiler zur Finanzierung des Lebensunterhaltes. Wer als Selbstständiger bzw. mit seinem Gewerbe über den Freibetrag hinaus verdient, muss mit Kürzungen dieser Leistungen rechnen. Ein guter Verdienst sorgt also dafür, dass an anderer Stelle Einnahmen wegbrechen. Der Freibetrag liegt bei etwas über 500 Euro, sodass im Jahr ca. 6.000 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienst werden können. Alles, was darüber hinaus geht, führt zu Kürzungen beim BAföG.

Wohlgemerkt: Es handelt sich um Gewinn, Selbstständige können Betriebskosten in Abzug bringen (keine Werbungskosten wie es bei einem Job der Fall ist). Wer mit seiner selbstständigen Tätigkeit weit über diese Grenze hinaus verdient, wird die Kürzung verkraften und auch Kosten für die studentische Krankenversicherung tragen können.
 

Nach Gewerbeanmeldung: Welche Steuerpflichten gelten für Selbstständige?

Studenten unterliegen denselben Regeln wie „normale“ Selbstständige auch, es gibt keine Ausnahmen bzw. Erleichterungen. Insofern ist die selbstständige Tätigkeit nach der Gewerbeanmeldung auch steuerlich beim Finanzamt zu erfassen. Die Schätzungen zum Umsatz sollten im eigenen Interesse nicht zu optimistisch ausfallen, da ansonsten zu hohe monatliche Belastungen drohen.
 

Welche Steuern zahlen selbstständige Studenten?

Steuern sind auf die selbstständige Tätigkeit als Student erst jenseits des jährlichen Freibetrags von mehr als 10.600 Euro zu zahlen. Gewerbesteuer müssen auch Studenten erst ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro bezahlen. Wer im ersten Jahr weniger als 22.000 Euro Umsatz macht und in Jahr 2 50.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Damit wäre es völlig legal, auf Rechnungen auf den Ausweis der Umsatzsteuer zu verzichten. Wer plötzlich aber über diese Grenze rutscht, muss mit einer automatisch greifenden Umsatzsteuerpflicht rechnen und selber tätig werden. Ist das der Fall, könnte die Krankenkasse von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgehen. Rechnungen und eine einfache Buchhaltung werden zu weiteren Steuerpflichten gehören. Einnahmen und Ausgaben sind bei der Steuererklärung unter Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit anzugeben.
 

Gewerbesteuer-Rechner
 

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit als Student!

Natürlich unterliegen auch Studenten dem Risiko der Scheinselbstständigkeit. Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber ist ebenso zu vermeiden wie Weisungsgebundenheit. Es gilt, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu arbeiten und sich nicht in Strukturen einbinden zu lassen. Lieferdienste stellen durch ein undurchsichtiges Subunternehmertum oft ein hohes Risiko für Scheinselbstständigkeit dar. Wer ein eigenes Unternehmen gründet, hat offensichtlich alle Zügel selbst in der Hand. Bei Unsicherheiten kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Hilfestellungen und Beratung bieten.


Uni-Ausgründung: Nach Studium selbstständig machen mit Förderung

Klar ist: Wer sich als Student selbstständig macht, muss gut organisiert sein und viel Verantwortung tragen. Ein gut bezahlter Studentenjob ist angesichts dessen für viele die bequemere Alternative. Nichtsdestotrotz können auch während des Studiums Geschäftsidee und Pläne ausgearbeitet werden, um dann direkt danach selbstständig durchzustarten.

Wer BWL, Marketing, Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen oder eine andere wirtschaftsorientierte bzw. naturwissenschaftlich-forschende Fachrichtung studiert, trägt das Unternehmergen vielleicht bereits in sich. Insofern spricht viel dafür, sich bereits aus dem Studium heraus selbstständig zu machen und langfristig an einer perspektivenreichen Geschäftsidee zu arbeiten.

Es kann aber auch eine Option sein, sich direkt nach dem Studium mit einer so genannten Ausgründung selbstständig zu machen. Eine Förderoption stellt z. B. das EXIST-Programm dar, sofern das Projekt innovativ, zukunfts- und technologieorientiert sowie wissensbasiert ist. Mit dem EXIST-Women-Programm ist ein maßgeschneidertes Paket für Gründerinnen auf den Weg gebracht worden. In diesem Sinne sollte Studenten als Gewerbetreibende, Unternehmer oder Forscher Förderoptionen prüfen und konsequent nutzen. Auch die Teilnahme an Wettbewerben kann sich mit Preisgeldern und einem schnellen Hinzugewinn an Bekanntheit langfristig auszahlen.
 

EXIST Programm


Womit selbstständig machen als Student?

Wer sich neben dem Studium selbstständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte, sollte einen klaren (Business)plan haben. Idealerweise handelt es sich um einen Markt bzw. eine Dienstleistung oder ein Produkt, mit dem sich Studenten auskennen oder die notwendigen Kenntnisse im Studium erworben haben. Auch im Nebenberuf ist eine sorgfältige Planung notwendig, zumal zeitliche Ressourcen begrenzt sind. Wer noch keine Idee hat, womit er sich als Student selbstständig machen könnte, findet unter dem Link mehr als 400 Ideen mit praxisorientierten Anregungen.
 

Geschäftsidee gesucht?


Fazit zur Gewerbeanmeldung / Selbstständigkeit als Student

Um das Studium und den Lebensunterhalt zu finanzieren, sind die meisten Studenten auf einen Job bzw. Einnahmen angewiesen, denn BAföG alleine reicht meistens nicht. Wer zeitlich flexibel sein möchte und den Mut zum Unternehmertum mitbringt, kann sich auch als Student mit den hier beschriebenen Vorteilen, Nachteilen, Voraussetzungen und Pflichten selbstständig machen. Soll das Studium der Schwerpunkt bleiben, darf nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das gilt für selbstständige Tätigkeiten ebenso wie für Studentenjobs.

Gerade bei einer lukrativen Selbstständigkeit winkt ein hoher Verdienst. Dieser kann aber zum Preis haben, dass Förderungen wie BAföG teilweise oder ganz wegfallen und die Krankenversicherung irgendwann auf die Idee kommen könnte, dass es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt. Insofern ist das Studium ein einschränkendes Korsett, das aber mit dem Studienabschluss sofort gelöst werden kann. Wer sich bereits über Jahre etabliert hat, kann nun als Jungunternehmer mit einem funktionierenden Geschäftsmodell zeitlich voll durchstarten.

 

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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