Selbstständig machen mit Grafikdesign und Gewerbe anmelden?
Wer kreativ arbeitet und sich mit Grafikdesign selbstständig machen möchte, kann sich hier mit einer zentralen Voraussetzung befassen. Und zwar mit der Frage, ob Grafikdesign eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit ist?
Wie bei vielen anderen Tätigkeiten auch, ist die Abgrenzung nicht völlig pauschal möglich, die individuellen Voraussetzungen sind zu klären. Für Grafikdesign kann eine Gewerbeanmeldung nötig sein, das Finanzamt kann aber auch eine freiberufliche Tätigkeit anerkennen. Entscheidend ist, mit welcher Schöpfungshöhe (Qualifikation) Leistungen erbracht werden und wie hoch die künstlerische Selbstbestimmung ist.
Gewerbe vs. Freier Beruf: Merkmale in der Gegenüberstellung
Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht als zentrales Kriterium gegeben ist und es sich nicht um einen Katalogberuf gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz handelt. Dieser Paragraf listet freie Berufe auf, für die eine besondere Ausbildung für eine gewisse Schöpfungshöhe notwendig ist. Es handelt sich um kreativ-künstlerische Tätigkeiten, unter die auch das Grafikdesign fallen kann.
Letztlich hat das zuständige Finanzamt die Entscheidung zu treffen. Je künstlerischer und freier in der Gestaltung die Tätigkeit ist, desto wahrscheinlicher ist eine Anerkennung als Freiberufler. Sobald nur strikt nach Kundenvorgaben gearbeitet wird, handelt es sich eher um ein Gewerbe. Webdesigner werden meistens nicht als Freiberufler anerkannt, auch hier kommt es auf eine Einzelfallprüfung für Klarheit an.
Das Wichtigste auf einen Blick: Gewerbe anmelden als Grafikdesigner?
- Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, Grafikdesign kann unter die Gewerbepflicht oder die freien Berufe fallen.
- Eine Entscheidung ist nur durch Einzelfallprüfung möglich, in einem ersten Schritt sollte das Gespräch mit dem Finanzamt gesucht werden.
- Schöpfungshöhe (besondere Qualifikation), selbstständige Leistungserbringung und künstlerische Freiheiten sprechen für eine freiberufliche Tätigkeit.
- Die strikte Umsetzung von Kundenaufträgen und auch der Verkauf von Produkten lassen eine gewerbliche Tätigkeit erkennen, auch eine gemischte Tätigkeit ist in der Praxis denkbar.
Sind Grafikdesigner Gewerbetreibende oder Freiberufler?
Die Abgrenzung ist nicht immer leicht, nicht jeder Fall ist eindeutig. Daher kann letztlich nur das Finanzamt für eine klare und verlässliche Entscheidung sorgen, ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder nicht. Dabei lassen sich die folgenden Grundsätze zur besseren Orientierung berücksichtigen: Alles, was nach engen Kundenvorgaben erstellt wird, dürfte eher als Gewerbe einzuordnen sein.
Auftragsarbeit vs. künstlerische Freiheit als Abgrenzungsmerkmal
Steht die künstlerische Komponente beim Grafikdesign im Fokus und herrscht weitestgehend Gestaltungsfreiheit, dürfte es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Ein Studienabschluss im Designbereich kann eine formale Basis sein, um mit einer besonderen Schöpfungshöhe eine freiberufliche Tätigkeit zu begründen. Aber Vorsicht, die Anerkennung als Freiberufler ist kein Freifahrtschein. Wer z. B. eigene Produkte entwirft und diese verkauft, handelt eindeutig gewerblich. Es könnte insofern auch passieren, dass eine gemischte Tätigkeit vorliegt, was den buchhalterischen Aufwand erhöhen würde.
Wer entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin?
Das Finanzamt entscheidet über den Status der Freiberuflichkeit, im Zweifelsfall sollte auch das örtliche Gewerbeamt eingebunden werden, um zu einer planungssicheren Einstufung zu kommen. Bezeichnend ist in dieser Hinsicht, dass sich auch die Ämter nicht immer einig sind. Das zeigt letztlich nur, wie komplex die Materie ist. Angesichts dessen werden auch in der Politik Stimmen nach einer Reform laut, zumal es in anderen Ländern den Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern in dieser Form nicht gibt.
Welche Aspekte sprechen für eine freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesigner?
Bereits im Jahr 1976 hat das Finanzgericht in Baden-Württemberg geurteilt, dass Designer eine freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Voraussetzung ist, dass sie ihre schöpferische Tätigkeit gegen ein Entgelt Dritten überlassen. Die eigenverantwortliche schöpferische Tätigkeit steht im Fokus.
Ein weiteres starkes Argument in Richtung freier Beruf liefert das Urheberrechtsgesetz. Entwürfe sowie Reinzeichnungen zählen in der Regel als angewandte Kunst zu urheberrechtlich geschützten Werken. Das Arbeitsprodukt ist demnach eine geistige Schöpfung, was im Kern eine freiberufliche Tätigkeit ausmacht. Das Steuerrecht kann diesen Umstand nicht ausblenden.
Generell liegt es in der kreativen Kraft des Grafikdesigns, dass Entwürfe mit künstlerischen Methoden und eigenständiger geistiger Schöpfung entstehen. Basiert die Tätigkeit auf einer Hochschulausbildung, so sprechen die Prüfungsbestimmungen ebenfalls für eine freiberufliche Tätigkeit. Denn Absolventen haben Fähigkeiten erlangt, künstlerisch selbstständig zu arbeiten. Insofern ist ein Hochschulabschluss ein formaler Trumpf, um sich als Freiberufler im Bereich Grafikdesign anerkennen zu lassen. Wohl gemerkt: Ein Studienabschluss macht es einfacher, er ist aber kein absolutes Muss für die Anerkennung als Freiberufler.
Letztlich geht es vor allem um die Anerkennung der Künstlereigenschaft, was sicherlich große Handlungs- und Interpretationsspielräume offen lässt. Und so kann es durchaus passieren, dass selbstständige Grafikdesigner nicht immer gleich behandelt werden. Teilweise zeigen sich auch in den Bundesländern Unterschiede bei der Bewertung, sodass auch der Standort eine Rolle spielen kann. Die hier genannten Aspekte helfen aber dabei, den Kern der eigenen Tätigkeit als freiberuflich zu schärfen, sofern keine gewerblichen Tätigkeitsanteile mit Blick auf das Leistungsspektrum vorhanden sind.
Welche Vorteile hat eine freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesigner?
Wer als Grafikdesigner als Freiberufler anerkannt wird, muss kein Gewerbe anmelden und demnach auch keine Gewerbesteuer abführen. Auch besteht keine Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen geschweige denn Mitgliedsbeiträge für die IHK zahlen zu müssen. Die Buchhaltung vereinfacht sich: Anstelle der Pflicht zur doppelten Buchführung ist für die Steuererklärung eine Einnahme-Überschussrechnung ausreichend. Es besteht die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse versichern zu lassen.
Was passiert, wenn das Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit ablehnt?
Sollte das Finanzamt im konkreten Fall keine freiberufliche Tätigkeit anerkennen, wäre eine Gewerbeanmeldung die logische Konsequenz. Auch hieraus ergeben sich keine unmittelbaren Nachteile für Grafikdesigner. Gewerbesteuer ist ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro zu entrichten, das Leistungsspektrum kann ohne Rücksicht auf die „Einschränkungen“ einer freiberuflichen Tätigkeit breit aufgestellt werden.
Fazit: Wie mache ich mich selbstständig als Grafikdesigner?
Um sich als Grafikdesigner selbstständig zu machen, sollte zuerst das Gespräch mit dem Finanzamt gesucht werden. So wird schnell klar, ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird. Sollte das nicht der Fall sein, steht mit der Gewerbeanmeldung der nächste Schritt an, um die selbstständige Tätigkeit aufnehmen zu können. Denkbar wäre es auch, einer gemischten Tätigkeit nachzugehen und eine freiberufliche sowie gewerbliche Tätigkeit gleichzeitig auszuüben. Damit würden aber vor allem die Vorteile einer vereinfachten Buchführung wegfallen, denn eine gemischte Tätigkeit bringt einen hohen buchhalterischen Aufwand mit sich.
Je künstlerischer und selbstbestimmter eine Tätigkeit, desto eher wird sie als freiberuflich einzuordnen sein. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Tatsache, dass Freiberufler ihre Tätigkeit als Grafikdesigner selbst ausüben müssen. Sobald das nicht der Fall ist, wird es sich um ein Gewerbe handeln.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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