Gewerbe anmelden als Holzspielzeugmacher

Holzspielzeugmacher am PC

Wer eine entsprechende berufliche Qualifikation sein Eigen nennt oder aber aufgrund einer besonderen handwerklichen Begabung aus seinem Hobby einen Beruf machen möchte, kann sich als Holzspielzeug Hersteller selbstständig machen. Abgesehen von der ganzheitlichen Ausarbeitung der Geschäftsidee im Businessplan gilt es, sich schon in der Frühphase mit den formalen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu befassen.

Dies soll hier für das genannte Berufsbild in kompakter Form geschehen: Insofern sei darauf hingewiesen, dass eine Gewerbeanmeldung als Holzspielzeug Hersteller unabdingbar ist, bevor der Geschäftsbetrieb offiziell aufgenommen werden kann. Erst mit dem Erhalt des Gewerbescheines ist es offiziell erlaubt, ein entsprechendes Gewerbe für die Herstellung von Holzspielzeug zu betreiben.
 

Kontext & Rechtsgrundlagen: Gewerbeanmeldung im Handwerk

Wer gewerblich als Holzspielzeug Hersteller tätig sein möchte, wird neben der maßgeblichen Gewerbeordnung (GewO) auch die Handwerksordnung beachten müssen. Hintergrund ist, dass es sich bei der Herstellung von Holzspielzeug um eine handwerkliche Tätigkeit handelt. Ein Blick in die Anlagen A und B zeigt, welche Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung als Holzspielzeugmacher zu erfüllen sind. Das Berufsbild ist in der Anlage B der Handwerksordnung zu finden, sodass kein Meistertitel für die Selbstständigkeit notwendig ist. Es handelt sich um ein so genanntes zulassungsfreies Handwerk, sodass im Rahmen der Gewerbeanmeldung nicht mit dem Nachweis spezifischer Qualifikationen zu rechnen ist. Diese ergäben sich im Einzelfall aus der Schilderung des konkreten Leistungsspektrums, das ohnehin auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung umfassend zu beschreiben ist. Entsprechende Nachweise sind etwa mit Blick auf die Verwendungssicherheit und Kennzeichnungspflicht von Holzspielzeugen denkbar (vor allem wenn Kleinkinder als Zielgruppe der gewerblichen Tätigkeit anvisiert werden). Um Verzögerungen mit Blick auf die Aufnahme des Geschäftsbetriebes zu vermeiden, sollten schon bei der Planung die persönlichen Startvoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden. Hier auf gewerbeanmeldung.de finden sich zahlreiche Tipps und Tools rund um die erforderliche Gewerbeanmeldung für viele Geschäftsideen.
 

Nebengewerbe: Herstellung von Holzspielzeug

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn diese dauerhaft und regelmäßig mit dem Ziel der Gewinnerreichung ausgeübt wird. Wer insofern regelmäßig im Nebenerwerb Holzspielzeug verkaufen möchte, wird auch ein Gewerbe anmelden müssen. Eine Ausnahme läge nur vor, wenn die Herstellung sehr sporadisch und gegen ein nicht nennenswertes Entgelt erfolgen würde (z.B. im Freundes- und Bekanntenkreis). Ansonsten gelten für ein Nebengewerbe dieselben formalen Rahmenbedingungen. Diese sind im Hinblick auf die Abgrenzung zum Hauptberuf sogar noch strenger, denn das Nebengewerbe darf

1. in der Regel nicht über 18 Arbeitsstunden pro Woche hinausgehen

und

2. nur geringere finanzielle Einnahmen erzielen als die Haupttätigkeit.

Sobald Punkt 2 nicht mehr erfüllt wird, ist von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit auszugehen. Dies dürfte Konsequenzen für die gesetzliche Krankenversicherung haben, da die kostenlose Familienversicherung in diesem Szenario nicht mehr greifen würde.

Welche Pflichten ergeben sich durch die Gewerbeanmeldung als Holzspielzeugmacher?

Auch wenn es sich um ein zulassungsfreies Handwerk handelt, so müssen selbstständige Holzspielzeug Hersteller es bei der örtlichen Handwerkskammer anzeigen. In aller Regel begründet sich durch die Gewerbeanmeldung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in der Handwerkskammer. Es empfiehlt sich, das dortige Beratungs- und Weiterbildungsangebot zu nutzen, um den Geschäftsbetrieb von Beginn an maximal gewinnorientiert sowie nachhaltig zu führen. Mit der Gewerbeanmeldung ergibt sich die Pflicht, je nach Rechtsform und Unternehmensumfang Bücher zu führen, und zwar nach dem Prinzip der ordnungsgemäßen Buchführung (siehe Paragraf 238 des Handelsgesetzbuches).
 

Steuerliche Erfassung der gewerblichen Tätigkeit als Holzspielzeug Hersteller

Als formale Basis hat die steuerliche Erfassung der Tätigkeit beim Finanzamt zu erfolgen. Auf dem entsprechenden Formular werden u.a. Angaben zu erwarteten Gewinnen gemacht. Diese sind relevant für die Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnsteuerzahlungen. Je höher die Schätzungen ausfallen, desto öfter und früher muss die Umsatzsteuer abgeführt werden (sofern zu Beginn der Existenzgründung nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird). Insofern gilt mit Blick auf die erfolgskritische Liquidität, diese Schätzungen nicht allzu optimistisch anzusetzen. Ferner ergibt sich die Pflicht, Gewerbesteuer abzuführen, und zwar jenseits des jährlichen Freibetrages von knapp 25.000 Euro. Zu beachten ist, dass die Höhe der abzuführenden Gewerbesteuer direkt vom Standort abhängt. Jede Stadt/Gemeinde kann einen individuellen Hebesatz definieren, der für die Höhe der Gewerbesteuer maßgeblich ist. Insofern kann der Standort in strategischer Hinsicht bei der Gewerbeanmeldung dauerhaft einen Einfluss auf die Kostenstruktur haben.
 

Zusammenfassung zur notwendigen Gewerbeanmeldung als Holzspielzeugmacher

1. Wer sich mit der Holzspielzeug Herstellung selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden, bevor die Tätigkeit offiziell aufgenommen wird

2. Für die Gewerbeanmeldung als Holzspielzeugmacher ist ein Blick in die Handwerksordnung zu werfen, da es sich um ein handwerkliches Gewerbe handelt

3. Geringe Einstiegshürden: Laut Anlage B der Handwerksordnung handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk, sodass kein Meistertitel erforderlich ist

4. Wer sich im Nebenerwerb als Holzspielzeug Hersteller selbstständig machen möchte, wird auch ein Gewerbe anmelden müssen. Maßgeblich in diesem Kontext ist, ob die Tätigkeit dauerhaft und regelmäßig gewinnorientiert ist.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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