Gewerbe anmelden als Versicherungsmakler

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

KV-Beitragsrechner

Auch wenn die in Deutschland geltende Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich eine Gewerbefreiheit für das Berufsfeld der Versicherungsvermittlung vorsieht, so reicht in einigen Fällen eine bloße Gewerbeanmeldung nicht aus. Vielmehr sind ferner zahlreiche Nachweise vorzulegen, um eine so genannte Erlaubnis zu erlangen. Eine solche Erlaubnis wird in aller Regel vom zuständigen Ordnungsamt gewährt. Im Folgenden sollen die Voraussetzungen erläutert werden, um sich als Versicherungsmakler gewerblich selbstständig machen zu können. Grundsätzlich gilt für das Berufsbild des Versicherungsmaklers eine Erlaubnispflicht, sodass die Gewerbeanmeldung um zahlreiche Nachweise erweitert werden muss. Ein Gewerbeschein ist als formale Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Bereich ebenfalls vorgesehen.

Auf welche Fragen zur Gewerbeanmeldung für Versicherungsmakler dieser Beitrag Antworten gibt

  • Welche Voraussetzungen gibt es, um sich als Versicherungsmakler gewerblich selbstständig zu machen?
  • Inhalte der Erlaubnispflicht für Versicherungsmakler?
  • Welche Dokumente müssen eingereicht werden?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Wie können erforderliche Sachkenntnisse nachgewiesen und/oder erworben werden?
     

Paragraf 34 d Absatz 1 der Gewerbeordnung regelt die Erlaubnispflicht für Versicherungsmakler

Seit dem 22.5.2007 brauchen gewerbsmäßig selbstständig tätige Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter eine Erlaubnis, sofern sie Versicherungsverträge vermitteln und auch abschließen wollen. Ein Versicherungsmakler beschafft gewerbsmäßig Dritten einen Versicherungsschutz teilweise oder auch ganz, ohne dabei ein Versicherungsunternehmen zu sein. Ein bloßer Tippgeber ist im Sinne der Gewerbeordnung also noch kein gewerblich Tätiger. Konkret entscheidend ist im Einzelfall, ob bereits eine Konkretisierung auf ein spezielles Produkt stattfindet. Versicherungsunternehmen und deren Angestellte sind übrigens von der Erlaubnispflicht ausgenommen, wenn sie nebenberuflich nicht selbstständig gewerblich vermitteln.
 

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter als Haupttypen

Ein Versicherungsmakler ist jeder, der gewerbsmäßig Verträge vermittelt und auch abschließt, ohne dabei aber von einem bestimmten Unternehmen direkt betraut zu sein. In diesem Sinne steht der Versicherungsmakler den Unternehmen genauso gegenüber wie seine Kunden, deren Interessen er zu wahren hat. Der Versicherungsvertreter hingegen erbringt seine beruflichen Leistungen im Interesse eines Versicherungsunternehmens auf der Basis eines Vertretervertrages. Versicherungsmakler mit erteilter Erlaubnis dürfen im Gegensatz zu Versicherungsvertretern auch Dritte beraten, die keine Verbraucher sind.
 

Das Erlaubnisverfahren für Versicherungsmakler: die zentralen Inhalte und Anforderungen

Die notwendige Erlaubniserteilung für den Gewerbeschein als Versicherungsmakler erteilen die Industrie- und Handelskammern, wobei die Formulare in aller Regel online gefunden werden können. Um die Erlaubnispflicht als Versicherungsmakler zu erlangen, sind Unterlagen einzureichen, die eine Unbedenklichkeit bzw. die persönliche Eignung des Antragstellers in Bezug auf folgende Kriterien untermauern.

1. Kriterium ‚Zuverlässigkeit‘: Für die Tätigkeit des Versicherungsmaklers ist eine erforderliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Als nicht zuverlässig gilt, wer sich in den letzten 5 Jahren einer Straftat schuldig gemacht hat. Um dies zu ‚beweisen‘, müssen folgende Unterlagen im Original eingereicht werden (wobei sie nicht älter als 3 Monate sein dürfen):

  • Bundeszentralregister-Auszug
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • auch ein polizeiliches Führungszeugnis kann die Unbedenklichkeit grundsätzlich nachweisen
     

2. Kriterium ‚geordnete Vermögenverhältnisse‘: Um die Erlaubnis für eine gewerbliche Tätigkeit als Versicherungsmakler zu erhalten, muss der Antragsteller in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Dies ist nicht der Fall, wenn bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Um die Vermögensverhältnisse des Antragstellers prüfen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (beim zuständigen Amtsgericht erhältlich)
  • Auskunft aus Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (auf der Basis von Paragraf 882b der Zivilprozessordnung)
  • ggf. Auskunft vom zuständigen Finanzamt
     

3. Kriterium ‚Berufshaftpflichtversicherung‘: Notwendig für die Erlaubnis ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung für mögliche Vermögensschäden, die aus der Beratungstätigkeit hervorgehen könnten. Eine solche Berufshaftpflichtversicherung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Gültigkeit im Gebiet aller EU Staaten
  • pro Versicherungsfall mindestens eine Summe von 1.23 Millionen Euro sowie 1.85 Millionen Euro für alle jährlichen Versicherungsfälle

In der Praxis ist es auch möglich, die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung durch eine so genannte Gruppenversicherung zu erfüllen, wenn jedem Vermittler die volle Deckungssumme zur Verfügung steht.
 

4. Kriterium ‚Sachkundenachweis‘: Darüber hinaus muss jeder Antragsteller auch die erforderliche Sachkunde nachweisen können. Hierzu zählen insbesondere die rechtlichen und versicherungsfachlichen Grundlagen sowie die Kundenberatung. Eine Möglichkeit, seine Sachkunde nachzuweisen, ist eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die konkreten Inhalte dieser Prüfung lehnen sich an die erwerbbare Qualifikation ‚Versicherungsfachmann/-frau‘ an. Für diese Prüfung ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 300 Euro zu rechnen. Natürlich kann die Sachkunde auch ohne Prüfung bestätigt werden, wenn entsprechende Berufserfahrung oder ein Studium vorliegen. In diesem Falle sollte die örtliche IHK in jedem Fall kontaktiert werden, um den notwendigen Nachweis schriftlich zu fixieren.
 

Welchen Gebühren entstehen für die Erlaubniserteilung und welche anderen Aspekte sind zu bedenken?

Neben den Gebühren für die Anmeldung beim Gewerbeamt, die bundesweit nicht einheitlich geregelt sind, fallen für das Erlaubnisverfahren ca. 200 Euro an Kosten an. Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister fallen aktuell 13 Euro an, die Kosten für den Sachkundenachweis wurden schon mit ca. 300 Euro beziffert. Die Gewerbeanmeldung als Versicherungsmakler ist also kostenintensiver als für andere Berufsbilder. Gleiches gilt für die Registrierung in das sogenannte Vermittlerregister. Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass die Beantragung aller Formulare Zeit beansprucht. Wer neu in der Branche ist und sich das Wissen erst aneignen muss, sollte auch für den Sachkundenachweis ein gewisses Zeitfenster einplanen. Quereinsteiger werden also eine gewisse Zeit brauchen, um den Gewerbeschein als Basis für die Selbstständigkeit in diesem Bereich zu erhalten. Im Übrigen ist es möglich, dass eine erteilte Erlaubnis auch nachträglich beschränkt oder mit Nebenbestimmungen versehen wird, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit notwendig werden sollte. Wer die Erlaubnis zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsmakler erhält, darf sie im gesamten Gebiet der Europäischen Union nutzen. Wenn ein zuvor in Deutschland niedergelassener Versicherungsmakler in einem anderen Land der EU tätig werden will, so hat er dies vorher der zuständigen Registerbehörde zu melden.
 

Alles Wichtige auf einen Blick: Kompakte Zusammenfassung zum Thema ‚Gewerbeanmeldung für Versicherungsmakler‘

  • Details nachlesen: die rechtliche Grundlage bildet Paragraf 34d der Gewerbeordnung (=> http://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html)
  • selbstständige Versicherungsmakler müssen grundsätzlich ein Gewerbe anmelden
  • um den Gewerbeschein zu erhalten, ist auch eine Erlaubnis bei der IHK zu erwirken
  • für die Erlaubnispflicht in Bezug auf die gewerbliche Tätigkeit von Versicherungsmaklern spielen folgende Kriterien eine Rolle: persönliche Eignung/Unbedenklichkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sowie ein Sachkundenachweis
  • die erworbene Erlaubnispflicht gilt für alle Länder der EU (bei einer Verlegung des Sitzes muss vorher das Registeramt informiert werden)
  • auch eine erteilte Erlaubnis kann im Nachhinein eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit nötig werden sollte
  • bei Fragen empfiehlt es sich immer, die Beratungsmöglichkeiten der örtlichen Industrie- und Handelskammer in Anspruch zu nehmen

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


Weitere Themen

Rechen-Tools

KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner