Gewerbe anmelden als Schmuckdesigner/in

Schmuckdesign

Wer mit selbst designtem Schmuck Geld verdienen möchte, muss unter Umständen ein Gewerbe anmelden, wenn die Erzeugnisse online oder im stationären Handel verkauft werden. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit immer dann gewerbepflichtig, wenn sie dauerhaft und gewinnorientiert ausgeübt wird und es sich nicht um einen "Freien" Beruf handelt. Da es sich beim Schmuckdesign zweifelsohne um eine künstlerisch-kreative Tätigkeit handelt, ist je nach persönlichem Qualifikationsprofil ggf. keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Pauschale Aussagen können nicht getroffen werden, da im Einzelfall die konkreten Voraussetzungen geprüft werden müssen. Ohnehin wird das zuständige Finanzamt letztlich die Entscheidung treffen, ob ein Schmuckdesigner als Freiberufler eingestuft wird.
 

Freiberufler unterliegen generell nicht der Gewerbepflicht

Das Anerkennen einer freiberuflichen Tätigkeit durch das Finanzamt hätte zur Folge, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss und demnach auch keine Gewerbesteuer abzuführen wäre. Auch die Buchhaltung würde sich vereinfachen, da am Ende eines Geschäftsjahres im Wesentlichen eine einfache Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ausreicht. Im Folgenden sollen zur besseren Orientierung mögliche Anhaltspunkte kompakt betrachtet werden, die den Status der Freiberuflichkeit rechtfertigen können.
 

Ein Versuch der Abgrenzung: Handwerk vs. Kunst und Design

Grundsätzlich ist es so, dass Handwerke der Gewerbepflicht unterliegen. Sofern es sich beim Schmuckdesign schwerpunktmäßig um eine handwerkliche Tätigkeit handelt (was ja nahe liegt), so scheint eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Wenn aber der künstlerische Aspekt im Vordergrund steht und ggf. nur Designentwürfe gestaltet werden, so ließe sich unter Umständen eine freiberufliche Tätigkeit rechtfertigen. Letztlich spielt neben dem Tätigkeitsschwerpunkt der eigene Qualifikationshintergrund eine entscheidende Rolle. Wenn es sich um so genannte eigenschöpferische Leistungen handelt, die eine ‚gewisse künstlerische Gestaltungshöhe‘ erkennen lassen, so kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Allerdings zeigen schon die angeführten Auszüge aus dem relevanten Gesetzestext, dass immer interpretatorische Spielräume vorhanden sind. Daher kommen Gründer an einer Einzelfallprüfung nicht vorbei.
 

Ein Blick auf Detailaspekte der Tätigkeit als Schmuckdesigner/in

Auch wenn die Erzeugnisse des Schmuckdesigns einen gewerblichen Verwendungszweck aufweisen, so ließe sich dennoch eine künstlerische Tätigkeit rechtfertigen, wenn der Kunstwert höher als der Gebrauchswert ist. Im Falle selbst kreierter Schmuckstücke kann dies sicherlich ganz grundsätzlich der Fall sein. Problematisch für die Anerkennung des Status Freiberufler sind immer auch die Vorgaben von Auftraggebern. Diese können allgemeiner Natur sein, die Rechtsprechung betont aber, dass die Künstlerin bzw. Designerin maßgeblich für die Umsetzung verantwortlich sein muss. Bei einer Serienproduktion im großen Stil ist generell von einer Gewerbepflicht auszugehen. Besondere Anforderungen gelten jedoch in Bezug auf den Vertrieb von Schmuck: Von einer freiberuflichen Tätigkeit ist dann laut Urteil des Bundesfinanzhofes auszugehen, wenn der Eigenvertrieb sich auf einer dem Design dienenden Funktion begrenzen lässt. Werden allerdings spezielle organisatorische Einrichtungen und Maßnahmen ergriffen, so ist von einer gewerbepflichtigen Tätigkeit auszugehen. Übersetzt in die Geschäftspraxis heißt dass, dass geringe Stückzahlen in hoher Qualität eine freiberufliche Tätigkeit rechtfertigen können, Massenprodukte in hohen Stückzahlen jedoch nicht. Wer für sich den Status des Freiberuflers nutzen möchte, muss sich also auf eine hochpreisige Nische fokussieren, in der durch geringe Stückzahlen eine angemessene Schöpfungshöhe sichtbar wird. Eine große Bedeutung spielt sicher auch der Qualifikationshintergrund: Akademiker (also in diesem konkreten Fall studierte Designer) haben es in der Praxis leichter, als Freiberufler anerkannt zu werden. Auch eine Gewerbepflicht bringt in der Startphase keine eklatanten Nachteile mit sich, denn die Gewerbesteuer greift ohnehin erst ab einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Zwar ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handwerkskammer, diese kann aber durch ein reiches Informationsangebot gezielt für eine nachhaltige Geschäftsführung genutzt werden.
 

Fazit und Orientierungshilfen zur eventuellen Gewerbeanmeldung als Schmuckdesigner/in

  • Im Falle des Schmuckdesigns sind die Grenzen zwischen Gewerbepflicht und Freiberuflichkeit insbesondere in Bezug auf die Vermarktung fließend (was auch zahlreiche Urteile in der Rechtsprechung belegen)
  • Eine Prüfung der persönlichen Startvoraussetzungen hat im Einzelfall zu erfolgen. Es kann ratsam sein, bei Gesprächen mit dem Finanzamt einen erfahrenen Steuerberater mit einzubeziehen
  • Liegt der Schwerpunkt im Handwerk und auf einer Massenproduktion, so ist von einer Gewerbepflicht auszugehen
  • Das persönliche Qualifikationsprofil spielt eine Schlüsselrolle für die Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit. Freie Berufe setzen immer eine besondere schöpferische Begabung und eine gewisse Gestaltungshöhe voraus. Für die praktische Geschäftsausrichtung heißt dies, dass hohe Qualität in geringen Stückzahlen vorliegen müsste
  • Sofern eine Gewerbepflicht besteht, so gilt diese auch für einen nebenberuflichen Erwerb (hierfür käme dann ein Nebengewerbe als Alternative in Betracht).

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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