Ist eine Gewerbeanmeldung für Tierbetreuung notwendig?

Millionen Deutsche haben ein Haustier, Hund und Katze führen die Rangliste an. Doch so beliebt die tierischen Mitbewohner auch sind: Sie wollen beschäftigt werden und nicht bei jedem Urlaub können sie mit an Bord. Hier kommt professionelle Tierbetreuung als Lösung ins Spiel, womit wir bereits mitten im Thema sind. Wer Tiere selber liebt und mit der Betreuung als Geschäftsidee Geld verdienen möchte, wird in aller Regel einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Für Tierbetreuung ist nicht nur die Gewerbeanmeldung zu beachten, es gilt auch eine Erlaubnispflicht durch das Veterinäramt.


Professionell vs. Hobby: ein entscheidender Unterschied!

Wer sich die Frage stellt, ob er für Tierbetreuung einen Gewerbeschein braucht, sollte sich klar über seine Ziele und den Umfang der Tätigkeit sein. Denn darin liegt der Schlüssel für die Beantwortung dieser Frage. Wer Tierbetreuung als Hobby betreibt und ab und zu Tiere von Freunden und Nachbarn in Obhut nimmt, wird damit kein Gewerbe betreiben. Wer sich allerdings einen Kundenstamm aufbaut und Räumlichkeiten für die Unterkunft einrichtet, lässt eine klare und vor allem dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht erkennen. In diesem Fall wäre als Hundesitter oder für eine Tierpension ein Gewerbe anzumelden.

Gewerbeanmeldung für Hundeschule


Es gibt keine feste Grenze für die Gewerbeanmeldung

Zwischen Freundschaftsdienst und Geschäftsbetrieb liegt irgendwo die Grenze zur Gewerbeanmeldung, die sich nicht konkret an einer Ziffer festmachen lässt. Pro Jahr gilt eine Freigrenze von 410 Euro für solche Einkünfte, die schnell erreicht sein dürfte. Die Regelmäßigkeit der Einkünfte ist entscheidend, auch kleine Beträge können eine Gewerbeanmeldung perspektivisch erforderlich machen.

Finanzielle Nachteile ergeben sich durch die Gewerbeanmeldung zunächst nicht, da ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr nutzbar ist. Für den Ausbau der Geschäftstätigkeit liefert nur ein Gewerbeschein für die Tierbetreuung einen rechtssicheren Rahmen. In diesem Kontext ist auch an die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung zu denken, falls das betreute Tier einen Sach- oder auch Personenschaden verursacht.


Checkliste: Muss ich für Tierbetreuung ein Gewerbe anmelden?

  • Es kommt auf den (geschäftlichen) Umfang an: Wer regelmäßig Geld mit Tierbetreuung verdient, lässt eine dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht erkennen: Das führt zur Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung.
  • Gewinnerzielungsabsicht, Regelmäßigkeit und ein entsprechend eingerichteter Betrieb sind klare Kriterien, die für die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung für die Tierbetreuung sprechen.
  • Wer ab und zu den Nachbarn einen Gefallen tut und nur ein symbolisches Entgelt bekommt, geht keiner gewerblichen Tätigkeit nach.
  • Die Grenzen können im Einzelfall fließend sein, sodass eine individuelle Prüfung zu erfolgen hat. Es könnte ansonsten zu Nachforderungen kommen!
  • Ob Erlaubnispflichten nach dem Tierschutzgesetz zu erbringen sind, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab. Zu beachten sind auch die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes.
  • Gewerbliche Tiersitter brauchen gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine Erlaubnis, um diese Tätigkeit ausführen zu können (auch potenzielle Auftraggeber werden Referenzen bzw. Eignungsnachweise sehen wollen).
  • Die Erlaubnis wird vom zuständigen Veterinäramt erstellt und ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung der Tätigkeit unverzichtbar.
  • Die Tätigkeit kann zunächst als Nebengewerbe angemeldet werden.
  • Wer Tiere gewerblich betreut oder ausführt, muss einen leistungsstarken Versicherungsschutz nachweisen: Nicht selten verursachen Tiere Unfälle im Straßenverkehr!
  • Nebeneinkünfte sind nur bis zu einer bestimmten Höhe je nach Einkommensverhältnissen steuerfrei. Insofern muss auch eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit angemeldet und steuerlich erfasst werden.


So klappt die Gewerbeanmeldung online


Welche Voraussetzungen muss ich für die Tierbetreuung erfüllen?

Im Einzelfall kommt es darauf an, welche Tiere in welcher Form betreut werden sollen. Ohne das konkrete Leistungsspektrum kann keine Aussage über notwendige Nachweise und Qualifikationen getätigt werden. Zudem sind regionale Gesetze bzw. Vorgaben auf Landesebene zu beachten, was etwa die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährlich angeht.

Hundesitter oder Betreiber einer Tierpension werden im Regelfall für eine Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes folgende Nachweise erbringen müssen:

  • Relevante Berufsqualifikation oder Vorbereitung mit speziellen Seminaren.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis beim zuständigen Veterinäramt.
  • Einreichen des ausgefüllten Gewerbeformulars inklusive der erteilten Erlaubnis.
  • Die gewerbliche Tätigkeit ist vollumfänglich und exakt zu beschreiben, spätere Änderungen sind anzeigepflichtig.
  • Nachweis einer leistungsstarken, dem Gewerbebetrieb angemessenen Haftpflichtversicherung.
  • Bereits im Vorfeld sind behördliche Auflagen mit Blick auf den Tierschutz zu prüfen, damit Unterkünfte für betreute Tiere den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können.


Fazit: Auf den Hund gekommen?

Wer beruflich auf den Hund, Katzen oder Kleintiere gekommen ist und diese als Geschäftsidee professionell betreuen möchte, braucht im Regelfall einen Gewerbeschein samt Erlaubnis der Tätigkeit durch das zuständige Veterinäramt. Sie sollten im Zweifelsfall immer das Beratungsgespräch mit dem Gewerbeamt suchen, um Handlungssicherheit zu erlangen.

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Tierbetreuung erforderlich, wenn sie nach außen gerichtet ist (vermarktet wird), selbstständig sowie mit dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird.


Kann ich den Gewerbeschein auch später beantragen für Tierbetreuung?

Eine Gewerbeanmeldung ist zwar nachträglich möglich, sie kann aber durch die begangene Ordnungswidrigkeit teuer werden. Vielen Auftraggebern wird das Wohl des Tieres sehr wichtig sein, sodass Gewerbeschein und Erlaubnis mögliche Sorgen formal entkräften können. Jahrelange Erfahrungen und ein versierter Umgang mit Tieren zeigen sehr schnell, ob man für diese Tätigkeit geeignet ist. Denn auch das spielt jenseits der formalen Voraussetzungen natürlich eine Schlüsselrolle.


Linktipp: So kann das Gewerbe konkrete Formen annehmen

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Wichtig: Was ändert sich bei der Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung

Nach der Gewerbeanmeldung sind Sie nicht mehr automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Beiträge werden künftig einkommensabhängig berechnet und können deutlich höher ausfallen als erwartet. Zusätzlich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsnachzahlungen möglich, die viele Gründer erst mit dem ersten Bescheid überraschen.

Ein Vergleich hilft, Kosten und Risiken frühzeitig realistisch einzuschätzen.

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