Gewerbeanmeldung für eine Hundeschule

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

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In diesem Beitrag sollen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung einer Hundeschule kompakt und vor allem praxisorientiert beleuchtet werden. Generell sei bereits einleitend darauf hingewiesen, dass seit 2014 die Zugangsvoraussetzungen strenger geregelt werden. Es empfiehlt sich, im jeweiligen Bundesland frühzeitig Informationen einzuholen, da das Verfahren zum Teil abweicht. Grundsätzlich ist für die Eröffnung einer Hundeschule eine Gewerbeanmeldung notwendig, da die Tätigkeit dauerhaft gewinnorientiert ist und sie sich nicht den freien Berufen zuordnen lässt.
 

Erweiterte Gewerbeanmeldung mit Erlaubnispflicht

Zu beachten ist, dass eine ‚einfache‘ Gewerbeanmeldung nicht mehr ausreicht. Es handelt sich bei einer Hundeschule um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe, für das eine Erlaubnis erwirkt werden muss. Gründer einer Hundeschule müssen eine eingehende Sachkunde nachweisen, auf die weiter unten noch eingegangen wird. Neben dem Sachkundenachweis im Sinne der persönlichen Eignung sind dem Antrag zur Gewerbeanmeldung in der Regel auch Nachweise zur finanziellen Eignung beizufügen. Wer eine vorhandene Fläche als Hundeplatz nutzen möchte, muss das Bauamt frühzeitig informieren. Dies ist vor allem dann geboten, wenn Baumaßnahmen ergriffen werden sollen oder müssen.
 

Neue gewerberechtliche Grundlagen in der kompakten Zusammenfassung

Bis vor kurzem war es jedem Interessenten möglich, sich ohne Nachweise mit einer Hundeschule selbstständig zu machen. Seit dem 1. August 2014 jedoch macht die Erlaubnispflicht für eine Tätigkeit als Hundetrainer den Weg in die Selbstständigkeit ein wenig komplexer. Die Erlaubnispflicht für die Gewerbeanmeldung mit einer Hundeschule basiert auf § 11 des Tierschutzgesetzes: Demzufolge darf die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden Dritter nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden, also das Ordnungs- und Veterinäramt, prüfen, ob der Hundetrainer bzw. die Betreiber einer Hundeschule über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

Ein Blick auf die Realität zeigt aber, dass die neuen Regelungen vielerorts noch Probleme bereiten, da zahlreiche vorhandene Hundeschulen sich weigern, die Nachweise zu erbringen. Zu beachten ist, dass es momentan noch keine verbindliche Durchführungsordnung gibt, sodass nicht völlig klar ist, welche Art von Fort- oder Ausbildungsnachweisen anerkannt wird. Deshalb sollten sich angehende Gründer sorgfältig und vor allem rechtzeitig im jeweiligen Bundesland informieren, um die Eröffnung so schnell wie möglich voranzutreiben. Ähnlich wie im Schulsystem für Kinder kocht auch jedes Bundesland in Bezug auf die Ausbildung von Hunden sein eigenes Süppchen. Da sich momentan aber einiges bewegt und Behörden angewiesen sind, strenger zu kontrollieren, sollten Gründer die notwendigen Formalitäten keineswegs auf die leichte Schulter nehmen.
 

Grundsätzliches zur erforderlichen Sachkunde für die Eröffnung einer Hundeschule

Die erwähnte Erlaubnispflicht in Anlehnung an § 11 des Tierschutzgesetzes bezieht sich nur auf den Betreiber einer Hundeschule, nicht auf etwaig angestelltes Personal. Zudem muss der Betreiber einer Hundeschule betriebsintern sämtliche Maßnahmen durchsetzen können, die für die Sicherheit von Mensch und Tier unabdingbar erscheinen. Die spezifischen Fähigkeiten müssen in einem Fachgespräch im Veterinäramt nachgewiesen werden. Folgende Aspekte sind bei der Sachkundeprüfung mit einzubeziehen:

  • Grundlagen zur Ethologie von Hunden (Rassen, Verhaltensweisen etc.)
  • Kommunikation und Ausdruckverhalten von Hunden
  • rechtliche Aspekte im Rahmen der Hundeausbildung
  • Ursachen sowie Entstehung von Problemverhalten bei Hunden
  • Wissen in Bezug auf Stressmanagement bei Hunden
  • Kenntnisse in Bezug auf die Hundeausbildung
  • Lerntheorien
  • tierschutzkonforme Ausbildung
  • Gestaltung des Trainings inkl. der Erstellung von Trainingsplänen
  • verschiedene Arten von Hundesport
     

Weitere formale Aspekte im Rahmen der Gewerbeanmeldung für eine Hundeschule

Für die Minimierung finanzieller Risiken im operativen Geschäftsbetrieb einer Hundeschule sind eine Betriebshaftpflicht- sowie Unfallversicherung zwingend erforderlich, denn trotz aller Erfahrung und Routine lässt sich das Verhalten von Hunden nicht mit Sicherheit vorhersagen. Unfälle müssen daher abgesichert werden, da schnell immense Summen aufkommen können, die in den finanziellen Ruin führen. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird das Gewerbeamt auch automatisch das Finanzamt informieren. Dieses wird sich zwecks steuerlicher Erfassung melden, schließlich will es durch die Umsatzsteuer am anvisierten Geschäftserfolg beteiligt werden. Wer zunächst nur mit geringen Einnahmen plant, kann die Nutzung der Kleinunternehmerregelung prüfen und so auf legale Weise auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Mit der Gewerbeanmeldung wird eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer obligatorisch, wobei die Beiträge in den ersten Jahren stark ermäßigt sind. Das Informationsangebot sollten Gründer nutzen, vor allem um Defizite im kaufmännischen Bereich aufzuarbeiten. Im Rahmen der Gründung einer Hundeschule sollte überlegt werden, welche Rechtsform hierfür sinnvoll ist. Zu bedenken ist, dass die Rechtsform unmittelbaren Einfluss auf die Haftungsverhältnisse hat. Einzelunternehmer haben ein höheres Risiko, da sie neben dem geschäftlichen auch mit dem gesamten Privatvermögen haften. Bei einer GmbH hingegen ist die Haftung auf das einzubringende Stammkapital (mindestens 25.000 Euro) begrenzt. Sofern das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist dieser Nachweis auch im Rahmen der Gewerbeanmeldung vorzulegen. Dies ist für eine GmbH der Fall, nicht für Einzelunternehmer bzw. eingetragene Kaufleute.
 

Auf einen Blick: alles Wichtige zur Gewerbeanmeldung mit einer Hundeschule

  • Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 11 Tierschutzgesetz (dies ist erst seit 1.8.2014 der Fall)
  • Grundsätzlich sollte die Rechtslage beobachtet werden, da sich Neuerungen ergeben können. Wie im Bildungssystem für Kinder kocht jedes Bundesland auch in Bezug auf die Hundeausbildung sein eigenes Süppchen. Gründer sind gut beraten, sich rechtzeitig über die konkreten Voraussetzungen zu informieren
  • Im Rahmen der Gewerbeanmeldung müssen der Umfang der Tätigkeit sowie die Örtlichkeiten näher beschrieben werden. In Bezug auf letzteres ist das zuständige Bauamt zu kontaktieren
  • Der Sachkundenachweis ist üblicherweise in einem Fachgespräch beim Veterinäramt zu erbringen.
  • Checkliste: Dokumente und erforderliche Maßnahmen zur Gewerbeanmeldung mit einer Hundeschule
  • Gewerbeanmeldung inkl. Gewerbeerlaubnis
  • für die Erlaubnis ist eine Sachkundeprüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz abzulegen
  • die Anlage der Hundeschule muss durch einen Amtsarzt abgenommen werden
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (persönliche Eignung)
  • Nachweis der finanziellen Eignung durch das zuständige Finanzamt
  • Vorlage üblicher gewerberelevanter Versicherungen

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