Gewerbe anmelden als Hochzeitsplaner - Das formale Ja zur beruflichen Selbstständigkeit

Wer sich als Hochzeitsplaner (Weddingplaner) selbstständig machen möchte, sollte sich zunächst ein Bild über die vielfältigen Anforderungen (=> http://www.selbststaendig.de/selbststaendig-machen-als-hochzeitsplaner) dieses aufstrebenden Berufszweiges verschaffen, um die Ausgangslage für zu treffende strategische Entscheidungen ganzheitlich zu analysieren. Stehen das Geschäftsmodell und ein schlüssiger Businessplan, so können bald die ersten Aufträge angenommen werden. Doch bevor es an das Verdienen von Geld geht, muss in den meisten Fällen ein Gewerbe angemeldet werden. Dazu ist ein entsprechendes Formular online oder schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist anzunehmen, da es um das Anwerben von Kunden und die Bereitstellung von kostenpflichtigen Dienstleistungen geht. Durch die Gewerbeanmeldung werden weitere Behörden automatisch informiert und es ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Das dortige Beratungsangebot kann genutzt werden, um persönliche Defizite im buchhalterischen bzw. kaufmännischen Bereich abzubauen.
 

Die Eigenschaften einer gewerblichen Tätigkeit und Hinweise zum ‚Nebengewerbe‘

Die Tätigkeit wird dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnermittlung ausgeübt, sodass per Definition ein Gewerbe vorliegt. Im Grunde handelt es sich um eine kaufmännische Tätigkeit, da ja bestimmte Leistungen zu individuell festgelegten Preisen verkauft werden. Da der Beruf noch nicht geschützt ist, kann im Grunde jeder ein Gewerbe in diesem Bereich anmelden. Besondere Erlaubnisse oder Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich. Sollten sich aus der Tätigkeitsbeschreibung, die bei der Anmeldung möglichst exakt zu erfolgen hat, Hinweise auf erlaubnispflichtige Tätigkeitsbestandteile ergeben, so wird das Ordnungs- bzw. Gewerbeamt diese prüfen. In jedem Falle sollte das Gewerbe angemeldet werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Auch wer zunächst nur nebenberuflich dieses Berufsfeld selbstständig austesten möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Der Begriff ‚Nebengewerbe‘ ist insofern missverständlich, da auch für geringe Verdienste eine Anmeldepflicht besteht. Ein Ausgleich wird dadurch geschaffen, dass die fällige Gewerbesteuer erst ab einem jährlichen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro greift. Daher müsste für ein Klein- oder Nebengewerbe bis zu dieser Verdienstgrenze ohnehin keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Wer zunächst mit geringeren Einnahmen unter 17.500 Euro pro Jahr rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und so auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen verzichten.
 

Freiberuflicher Hochzeitsplaner? Klarheit kann nur das Finanzamt schaffen

In Internetforen kommt häufig die Frage auf, ob es sich beim Weddingplaner nicht um einen freien Beruf handelt, da ja eine kreative Tätigkeit anzunehmen ist. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet diesbezüglich Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes: In der Auflistung der Freien Berufe wird der Hochzeitplaner nicht erwähnt. Dennoch kann eine bestimmte Ausbildung (vorzugsweise ein Hochschulstudium) oder eine spezifische Ausrichtung der Tätigkeit dazu führen, dass das zuständige Finanzamt den Status des Freiberuflers gewährt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Hochzeitsplaner ein bestimmtes kreativ-schöpferisches Wissen einbringt und sich nicht nur dem reinen Organisieren beschäftigt. Zu denken wäre etwa an das Entwerfen und Designen von individuellen Dekoelementen. In dieser Hinsicht sind aber keine Verallgemeinerungen angebracht, nur eine Prüfung kann im Einzelfall Klarheit bringen. Die große Mehrheit der Hochzeitsplaner wird in der Praxis der Gewerbepflicht unterliegen. Zu denken wäre auch daran, etwaige freiberufliche Teile der Tätigkeit und gewerbliche zu trennen, womit sich buchhalterisch aber ein großer Mehraufwand ergeben würde.
 

Zusammenfassung/Checkliste zur Gewerbeanmeldung als Hochzeitsplaner

  • Zu Beginn steht die Planung und strategische Geschäftsausrichtung (Businessplan)
  • Vor dem ersten Kundenauftrag ist ein Gewerbe anzumelden
  • Der Gewerbeschein beschreibt als formale Berechtigung die Inhalte der Tätigkeit
  • In der Mehrheit der Fälle ist beim Hochzeitsplaner von einer Gewerbepflicht auszugehen
  • Besondere Erlaubnispflichten oder Qualifikationsnachweise sind in der Regel nicht zu erwarten (in Einzelfällen kann das Ordnungs- oder Gewerbeamt bestimmte Nachweise anfordern)
  • Eine freiberufliche Tätigkeit kann nur in Einzelfällen aufgrund einer besonderen Qualifikation oder persönlichen Fähigkeit anerkannt werden. Das zuständige Finanzamt ist diesbezüglich der richtige Ansprechpartner
  • Wer sich zunächst nur neben dem Hauptberuf versuchen möchte, muss trotzdem ein Gewerbe anmelden. Die fällige Gewerbesteuer ist dabei erst ab einem jährlichen Freibetrag von aktuell 24.500 Euro zu entrichten

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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