Gewerbe anmelden für ein Transportunternehmen

Gewerbeanmeldung: Was kostet nun die Krankenversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag. Ermitteln Sie mit unserem schnellen KV-Rechner, welche Kosten auf Sie zukommen.

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Wer sich mit einem Transportunternehmen (Spedition) selbstständig machen möchte, strebt formal betrachtet eine Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe an. Generell handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Insofern muss ein Gewerbe angemeldet werden, bevor das operative Transportgeschäft buchstäblich Fahrt aufnehmen kann. Zu beachten ist allerdings, dass in diesem Bereich eine Erlaubnispflicht vorgesehen ist. Dieser Beitrag beleuchtet in kompakter Form alle Voraussetzungen, die für die Gewerbeanmeldung eines Transportunternehmens zu beachten sind.

Gewerbeanmeldung als Transportunternehmer (Güterkraftverkehrsgewerbe)

Maßgeblich für die Erlaubnispflicht im Rahmen der Gewerbeanmeldung für ein Transportunternehmen ist das Gesamtgewicht der Fahrzeuge in der Flotte. Weisen diese inklusive Anhänger ein Gewicht über 3,5 Tonnen auf, so ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erwirken. Kleine Transporter, die unterhalb dieser Gewichtsgrenze liegen, sind somit nicht erlaubnispflichtig. Wer also nur ein kleines Gewerbe mit begrenzten Transportressourcen hochziehen will, kann eine einfache Gewerbeanmeldung vorantreiben. In der Regel aber werden Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen vorhanden sein, sodass die Erlaubnispflicht bzw. die diesbezüglichen Anforderungen beachtet werden müssen. Im Übrigen gilt die genannte Erlaubnispflicht ab 3.500 Kilogramm seit 1999 auch bei der Beförderung mit Personenkraftwagen (z.B. wenn schwere Anhänger gezogen werden).
 

Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung als Transportunternehmer (Spediteur)

Zentraler Bestandteil der Gewerbeanmeldung ist das entsprechende Formular, das alle relevanten persönlichen und geschäftlichen Daten erfasst. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der möglichst exakten und umfassenden Schilderung des Leistungsspektrums zu. Dieses entscheidet im Einzelfall darüber, ob und welche Nachweise im Zuge der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind. Wer als Transportunternehmer ein Gewerbe anmelden möchte, muss Folgendes nachweisen, um die Eignung zur Geschäftsführung eines Güterkraftverkehrsunternehmens formal unter Beweis zu stellen:
 

1. finanzielle Leistungsfähigkeit des zu gründenden Unternehmens

In Bezug auf den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Transportunternehmens müssen gewisse Summen an Eigenkapital nachgewiesen werden. Zudem sind gewisse finanzielle Reserven für die Fahrzeuge vorzulegen (für das erste Fahrzeug müssen es mindestens 9.000 Euro sein). Unter diese Nachweispflicht fallen Kraftfahrzeuge mit eigenem Antrieb. Einzureichen sind beim zuständigen Gewerbeamt in der Regel eine Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt und ggf. auch von der Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkasse. Aus diesen Betrachtungen wird deutlich, dass die Gewerbeanmeldung eine sorgfältige Finanzplanung bzw. einen gewissen Grundstock an Eigenkapital erfordert. Die eigentliche Gewerbeanmeldung kostet im Schnitt ca. 50 bis 80 Euro, wobei die Gebühren bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Weitere Kosten entstehen für die einzubringenden Nachweise.
 

2. Nachweis der unternehmerischen Zuverlässigkeit

Wer ein Transportunternehmen gründen möchte, muss im Rahmen der notwendigen Gewerbeanmeldung seine unternehmerische Zuverlässigkeit nachweisen. Hiervon sind ggf. alle geschäftsführenden Gesellschafter betroffen. In der Regel sind für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Was die angesprochene Geschäftsführung angeht, so sollten sich Gründer auch frühzeitig über die Rechtsform Gedanken machen. Diese hat einen direkten Einfluss auf Entscheidungsbefugnisse sowie die Haftungsverhältnisse.
 

3. Nachweis der fachlichen Eignung

Hierbei geht es darum, fachliches Knowhow nachzuweisen, das für das erfolgreiche Führen eines Transportunternehmens unabdingbar erscheint. Um die fachliche Eignung als Transportunternehmer im Rahmen der Gewerbeanmeldung nachzuweisen, gibt es mehrere Wege. So kann je nach eigenem Hintergrund und Standort die schnellste Lösung angestrebt werden.

Eine leitende Position über einen Zeitraum von mind. 10 Jahren in einem Transportunternehmen stellt einen fachlichen Eignungsnachweis dar, wobei die Tätigkeit in einem oder ggf. auch mehreren Staaten innerhalb der Europäischen Union erbracht werden muss. Die örtliche Industrie- und Handelskammer ist der richtige Ansprechpartner, um eine dementsprechende Bescheinigung zu erwirken.

Anerkannt werden im Rahmen der Gewerbeanmeldung als Transportunternehmer (Spediteur) auch relevante Ausbildungsberufe und spezielle Studiengänge. Als konkrete Beispiele seien folgende genannt: Speditionskaufleute, Verkehrsfachwirte, Kaufleute im Straßen- und Eisenbahnverkehr mit der Fachrichtung Güterverkehr sowie Diplom-Betriebswirte mit entsprechend berufsrelevanten Qualifikationen/Schwerpunkten. Anerkannt werden von den Gewerbeämtern in aller Regel auch neue Studiengänge wie etwa der Bachelorstudiengang Transport und Logistik bzw. Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik. Branchenfremde haben die Möglichkeit, eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer anzulegen. Die Kosten und Termine sollten in der jeweiligen Zweigstelle in der Region erfragt werden, damit die Planungen zügig vorangetrieben werden können. Wer die notwendige fachliche Eignung noch nicht nachweisen kann, muss also im Vorfeld der Gewerbeanmeldung deutlich mehr Zeit einrechnen.
 

Unternehmerischer Aktionsradius: Welche Formalitäten sind für grenzüberschreitende Transporte zu erledigen?

In Zeiten global vernetzter Märkte liegt es auf der Hand, dass Transportunternehmen auch grenzüberschreitende Dienste anbieten. Sofern Ziele inner- und auch außerhalb der EU buchstäblich angesteuert werden, ist eine Gemeinschaftslizenz zu erwerben (diese wird auch oft als EU-Lizenz bezeichnet). Diese Lizenz kann auch für innerdeutsche Transportdienstleistungen eingesetzt werden. Durch das Landesverkehrsabkommen aus dem Jahr 2002 kann die EU-Lizenz auch für Transporte in die und aus der Schweiz benutzt werden. Sofern Transporte zu Drittstaaten außerhalb von EU und EWG durchgeführt werden, kommen Kombinationen mit bilateralen Genehmigungen in Betracht (mit Anteilen für den innerdeutschen sowie den Drittstaaten-Streckenanteil).
 

Praxistipp: Die IHK als zentrale Beratungsstelle

Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, wobei die Beiträge in den ersten Jahren reduziert sind. Aber schon im Vorfeld sollten angehende Existenzgründer das Beratungs- und Weiterbildungsangebot der IHK konsequent nutzen, um sich professionell auf die anstehenden Herausforderungen vorzubereiten. In Zweifelsfällen können die Experten eine eindeutige Zuordnung vornehmen. Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass vor allem die Abgrenzung zwischen Werkverkehr und Güterverkehr nicht selten Probleme bereitet.


Weitere formale Voraussetzungen für ein Transportgewerbe

Abgesehen von den Erfordernissen rund um die Erlaubnispflicht sieht das Führen eines Transportunternehmens auch eine Versicherungspflicht vor. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Paragraf 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes. Abzuschließen ist demnach eine Haftpflichtversicherung, die nach dem Handelsgesetzbuch ausgerichtet sein sollte. Sie muss folglich die gesetzliche Haftung in Bezug auf Verspätungsschäden abdecken. Pro Schadensereignis ist eine Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro vorgesehen. Jeder Transportunternehmer ist dazu verpflichtet, dass bei jeder gewerblichen Beförderung ein gültiger Versicherungsschutz mit an Bord ist.
 

Zusammenfassung: Gewerbe anmelden als Transportunternehmer (Spediteur)

  • Es handelt sich bei einem Transportunternehmen um eine gewerbliche Tätigkeit, die vor Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes angemeldet werden muss
  • Konkret handelt es sich um eine Existenzgründung im Güterkraftverkehrsgewerbe
  • Maßgeblich für die Erlaubnispflicht im Rahmen der Gewerbeanmeldung für ein Transportunternehmen ist die Überschreitung des Fahrzeuggesamtgewichtes von 3,5 Tonnen
  • Ein ‚Kleingewerbe‘ mit einem oder mehreren Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kommt mit einer einfachen Gewerbeanmeldung aus (= mögliche strategische Option für den Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit)
  • Im Zuge der erlaubnispflichtigen Gewerbeanmeldung müssen Gründer die finanzielle, persönliche und fachliche Eignung nachweisen können (Achtung: fehlende Nachweise können den Termin für die geplante Geschäftseröffnung verzögern!)
  • Für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU/EWG ist eine EU-Lizenz zu erwirken. Sind Transportdienstleistungen mit anderen Wirtschaftsräumen geplant, so kommen bilaterale Genehmigungen in Betracht
  • Paragraf 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes sieht eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Transportunternehmer (Spediteure) vor (Mindestversicherungssumme von 600.000 Euro pro Schadensfall). Ein gültiger und ausreichender Versicherungsschutz muss bei jeder gewerblichen Transportdienstleistung mit an Bord sein).

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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