Gewerbe anmelden als Webdesigner? Es ist kompliziert...

Kreativität ist Ihr Ding, Sie haben aber das Angestelltenverhältnis satt? Webseiten und deren Design sind genau Ihre Welt? Dann ist es an der Zeit, über die Selbstständigkeit als Webdesigner nachzudenken. Ob eine Gewerbeanmeldung als Webdesigner notwendig ist, hängt von der Frage der Unternehmensgründung, angebotenen Leistungen und auch der Art der Leistungserbringung ab. Pauschale Aussagen, dass alle Webdesigner Freiberufler sind, sind nicht zulässig. Es kann sehr schnell eine gewerbepflichtige oder auch gemischte Tätigkeit mit gewerblichen und freiberuflichen Anteilen entstehen.

Ratgeber: Gewerbe anmelden als Webdesigner?

Mit diesem Ratgeber können Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen rund um die Frage „Müssen Webdesigner ein Gewerbe anmelden?“ nachlesen. Es soll der Versuch unternommen werden, die rechtlich komplexen Rahmenbedingungen lösungsorientiert zu klären.
 

Kurzcheck: Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Vorteile der Selbstständigkeit als Webdesigner: schneller Start möglich, wenig bürokratische Hürden, Kapitalbedarf vergleichsweise gering.
  • Eine selbstständige Tätigkeit als Webdesigner kann freiberuflicher oder gewerblicher Natur sein. Eine generelle Einordung von Webdesignern als Freiberufler ist für den Einzelfall wenig zielführend.
  • Eine freiberufliche Tätigkeit bringt die Vorteile mit, kein Gewerbe anmelden und folglich keine Gewerbesteuer abführen zu müssen.
  • Im digitalen Zeitalter kommt kein noch so kleines Unternehmen ohne Webseite aus: Designer stehen nach umfassender Ausgangsanalyse vor einer potenziell sehr guten Auftragslage.

Persönlicher Startpunkt: Selbstständig machen als Webdesigner

Wer moderne und veraltete Webseiten vergleicht, dürfte auch als Laie deutliche Unterschiede sehen. In der Tat hat sich das Webdesign in den letzten 15 Jahren stark weiterentwickelt. Der erste Eindruck entscheidet: Oft sind es nur wenige Sekunden, die über Verbleib oder Wegklicken entscheiden. Insofern wird deutlich, dass selbstständige Webdesigner ihr Handwerk verstehen sollten. Usability, Verweildauer und Ladezeiten sind längst auch zu einem entscheidenden Rankingfaktor geworden.

Wer Kunden messbare (!) Performance bieten will, muss absolut fit in der Materie sein. Schönheit ist beim Webdesign längst nicht alles, wobei dieses immer im Auge des jeweiligen Betrachters liegt. Qualität wird auch vor diesem Hintergrund als Webdesigner notwendig sein, da das Berufsbild nicht geschützt ist und sich somit jeder mit dieser Geschäftsidee selbstständig machen kann.


In welchem Umfang will/ kann ich Webdesign anbieten?

Kreativität und Leistungen sind das wichtigste Kapital beim Webdesign. Es sollte von Beginn an Klarheit über den Umfang der Selbstständigkeit und die erbrachten Leistungen herrschen. Denn davon wird abhängen, ob eine Anerkennung als Freiberuflicher möglich ist oder ein Gewerbe anzumelden ist. Einzelkämpfer werden z. B. größere Unternehmen als Kunde kaum ansprechen können, eine Webdesign Agentur mit mehreren Mitarbeitern aber schon. Wer freiberuflicher Webdesigner ist, muss alle Leistungen selber mit einer gewissen Schöpfungshöhe erbringen. Das schränkt die unternehmerischen Kapazitäten ein, sodass die Freiberuflichkeit für Webdesigner nicht nur Vorteile mit sich bringt.

Unterschiede Freier Beruf vs. Gewerbe


Checkliste: Sind Sie bereit für die Selbstständigkeit als Webdesigner?

  • Ich bin jahrelang erfahren im Webdesign und weiß, auf welche Faktoren es ankommt.

  • Ich kenne den Markt & die Anforderungen an eine funktionale Webseite im Detail.

  • Ich gehe mit den technischen Möglichkeiten der Zeit und entwickele mein Leistungsspektrum zukunftsorientiert weiter.

  • Meine Zielgruppe kenne ich genau: Ich weiß, mit welchen Marketingmaßnahmen ich Aufträge gewinnen kann.

  • Ich habe bereits Erfahrungen in der Unternehmensführung bzw. Buchhaltung. Fehlende Kenntnisse mache ich durch eine gezielte Vorbereitung wett.

 

Marktanalyse vor Gewerbeanmeldung als Webdesigner

Laut etwas älteren Marktdaten gibt es ca. 13.000 Webdesigner bzw. Agenturen, die Umsätze von mehr als 5 Milliarden Euro erwirtschaften. Interessant ist ein Blick auf die Marktstruktur für Webdesign: Die große Mehrheit der selbstständigen Webdesigner agiert als Freiberufler bzw. mit einem Kleingewerbe oder mit einem Kleinstunternehmen. Mittelstand und Großunternehmen machen in diesem Markt nur einen sehr geringen Anteil aus. Wie diese Marktstruktur für den Einzelfall zu bewerten ist, hängt vom Standort und Leistungsspektrum ab. Generell aber sollten Freelancer oder kleine Unternehmen sehr gute Chancen haben, da größere Unternehmen eher die Ausnahme sind.

Generell ist der Markt hart umkämpft, wobei auch künstliche Intelligenz (KI) in den letzten Jahren für eine Verschärfung bzw. zusätzliche Konkurrenz gesorgt hat. Da die Berufsbezeichnung Webdesigner nicht geschützt ist, lässt sich die (Billig)konkurrenz nicht immer zuverlässig einschätzen. Preisdumping ist eine konkrete Gefahr, die einem seriösen und auf Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodell schnell die Grundlage entziehen kann. Qualität, Expertenwissen und Detailarbeit haben ihren Preis.

Marktinsider weisen darauf hin, dass regionale Faktoren entscheidend sind. Durch den digitalen Charakter dieser Geschäftsidee spielt der Standort im weiteren Sinne keine allzu limitierende Rolle. Der anhaltende Boom im Onlinehandel und die zunehmende Digitalisierung sind große Wachstumspfeiler für Webdesigner, da jede Webseite für eine funktionale Performance professionell designt sein sollte. Dass das längst noch nicht so ist, dürfte jedem beim täglichen Surfen im Internet klar werden.
 

Gibt es ein Überangebot an Webdesign Agenturen in Deutschland?

Ist der Markt für Webdesign in Deutschland übersättigt? Eine pauschale Antwort kann es auf diese Frage nicht geben, laut Experten ist aber nicht von einem Überangebot auszugehen. Einen guten Überblick können sich angehende Selbstständige in diesem Bereich verschaffen, indem sie „Webdesign in XStadtX“ eingeben. Dabei lässt sich feststellen, dass das Angebot in Großstädten wie Berlin deutlich größer ist als in ländlichen Gegenden. Letztlich sollte der Standort aber nicht zu eng gesehen werden, schließlich lassen sich Kunden in ganz Deutschland oder auch weltweit gewinnen.
 

Sind Webdesigner noch gefragt?

Durch die weiter voranschreitende Digitalisierung der Geschäftswelt werden auch Webdesigner in Zukunft weiter gefragt sein, zumal es immer wieder Anpassungen beim Layout etc. geben wird. Mit einer fachlichen Spezialisierung (z. B. auf A/B Testing) können Webdesigner gezielt einen bestimmten Markt besetzen und sich als Experten auf diesem Gebiet profilieren.
 

KI - Bedrohung oder Chance?

KI kann mittlerweile sehr viele „Standardaufgaben“ im Bereich Webdesign schnell, effizient und nahezu kostenlos erbringen. Wer sich auf einfache Webseiten im unteren Preissegment spezialisiert hat, könnte angesichts der künstlich intelligenten Konkurrenz in Zukunft Probleme kriegen.

Alle selbstständigen Webdesigner werden sich gezielt von KI abgrenzen und das leisten müssen, was die Algorithmen (noch) nicht können. Natürlich kann KI selbst beim Webdesign genutzt werden, um wertvolle Zeit zu sparen. Insofern ist es nicht nur ein Kampf gegen KI, ein potenzialreiches Zusammenspiel ist durchaus möglich. Zusatzleistungen wie Hosting oder Sicherheitspakete können weitere Mehrwerte zur Abgrenzung gegenüber KI darstellen.


Gewerbe anmelden? Oder sind Webdesigner "Freiberufler"?

Wann muss ich als Webdesigner ein Gewerbe anmelden, wann werde ich vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt? Wie gesagt: Es ist komplex und im Einzelfall kommt es darauf an, wie und auf welcher Qualifikationsbasis die Leistungen im Webdesign erbracht werden. Die Gegenüberstellung unten gibt konkrete Ansatzpunkte, die für eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit als Webdesigner sprechen.
 

Wegweisend zur Einschätzung der eigenen Ausgangslage ist ein Urteil des Finanzgerichts Münster mit dem Aktenzeichen 8 K 4272/06 G. Demnach sind Webdesigner als Freiberufler anzusehen, wenn sie eine kreative Tätigkeit ausüben. Dieses Kriterium ist allerdings nicht wirklich trennungsscharf, denn auch gewerbliche Webdesigner müssen kreativ sein. Ein Hochschulabschluss im Bereich Grafikdesign ist formal eine wichtige Voraussetzung, um vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden.


Insgesamt ist die Rechtsprechung aber noch weitaus differenzierter, indem die folgenden Tätigkeiten einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden:

Fachkompetenzen von freiberuflichen Webdesignern:

  • Bildbearbeitung.

  • Web- und Screendesign.

  • Entwurferstellung für Webseiten.

  • Konzeption für Multimedia.

  • Programmierung im Bereich Multimedia.

  • Benutzeroberflächen sowie Schnittstellen.

  • Intra- und Internettechnik.


Kompetenzen von Webdesignern als Gewerbetreibenden:

  • Datenschutz.

  • Computeranimation.

  • Betreuung und Beratung von Kunden.

  • Technische Ausrichtung auf Layout.

  • Mediendesign und Medieninformatik (technische Ausrichtung).

  • Programmierung von Apps.

  • Videobearbeitung.

  • Multimediatechnik.


Diese Listen zeigen, dass eine Angrenzung schwierig ist, da das Leistungsspektrum ansonsten sehr strikt „getrennt“ werden müsste. Ohne Kundenberatung und Betreuung dürfte ein Geschäftsmodell auch kaum funktionieren, sodass sich zumindest gewerbliche Tätigkeitsanteile (gemischte Tätigkeit) kaum vermeiden lassen. Für die Unternehmensgründung einer Webdesign Agentur mit Mitarbeitern ist definitiv eine Gewerbeanmeldung notwendig, da Freiberuflichkeit immer das Erbringen von Leistungen aus eigener Hand erfordert.

 

Fakten: Darum ist Webdesign wichtig (& eine lukrative Geschäftsidee)

  • 2021 hatten erst 66 % aller Unternehmen eine Webseite.

  • Fast 50 % aller Webseiteninhalte werden von Besuchern gar nicht gesehen: Es geht also deutlich besser!

  • Steigt die Ladezeit einer Webseite von 1 auf 3 Sekunden, steigt die Absprungwahrscheinlichkeit auf 90 % an.

  • Fast 75 % aller Verbraucher vertrauen den Informationen auf einer Webseite mehr als anderen Quellen.

  • Fast 50 % der Befragten geben an, dass das Design den Absatz von Produkten beeinflusst.

  • Bereits nach 50 Millisekunden (!) können sich potenzielle Kunden bereits ein Urteil gebildet haben.

  • Bilder haben eine um mehr als 40 % höhere Klickrate als Text.


Voraussetzungen für Gewerbeanmeldung als Webdesigner?

Sofern die Notwendigkeit für eine Gewerbeanmeldung als Webdesigner feststeht oder das Finanzamt die Anerkennung verweigert, ist mit vergleichsweise geringen Hürden zu rechnen. Für die Gewerbeanmeldung sind keine Ausbildung oder bestimmte Nachweise zu erbringen, sodass es zeitnah mit dem Gewerbeschein in der Tasche an die Arbeit gehen kann. Sofern der Antrag vollständig eingereicht wird, sollte der bewilligte Gewerbeschein in 2 bis 3 Wochen vorliegen. Die Kosten liegen bei bis zu 70 Euro, auch diese Gründungshürde ist gering.


Checkliste: Wie fülle ich das Formular zur Gewerbeanmeldung richtig aus?

  • Nicht lange suchen: Formular zur Gewerbeanmeldung direkt hier downloaden.

  • Ist Ihr Personalausweis noch gültig?

  • Prüfen Sie, ob Sie die Gewerbeanmeldung online durchführen können.

  • Bei Fragen ist ein Termin zur Einreichung sinnvoll, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Nutzen Sie den verlinkten Beitrag mit Hilfestellungen für das Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung.

  • Mit Blick auf spätere Gewerbeummeldungen ist Feld 15 von entscheidender Bedeutung: Hier sind alle Tätigkeiten im Bereich Webdesign vollständig und detailliert aufzulisten. Spätere Änderungen am Geschäftsgegenstand sind immer meldepflichtig!

  • Diese Auflistung erlaubt es auch, Aussagen über freiberufliche und gewerbliche Tätigkeitsanteile zu treffen.
     

Kapitalbedarf als Webdesigner? Keine Hürde!

Für kreative Freelancer sind keine nennenswerten Investitionen notwendig, da die meisten schon zu Beginn mit funktionalem Equipment ausgestattet sind. Im Falle der Gründung einer Webdesign Agentur fallen laufende Kosten für Geschäftsräume und die Ausstattung an. Auch dieser Finanzierungsbedarf sollte nicht allzu hoch ausfallen, er ist im Finanzteil des Businessplans exakt zu beziffern.

Neben Bankkrediten und der Aufnahme weiterer Gesellschafter können auch Förderkredite und Möglichkeiten auf Landesebene geprüft werden. Nutzen Sie bei Bedarf die folgenden Links, um dieses Thema „durchrechnen“ zu können.


Strategische Optionen für selbstständige Webdesigner

Grundsätzlich ist eine hauptberufliche Selbstständigkeit möglich, wobei diese freiberuflich oder mit einer Agentur auch gewerblich oder gemischt ausgeführt werden kann. Wer sich zunächst ausprobieren und den Markt testen möchte, kann mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit starten. Auch hierfür ist ggf. eine Gewerbeanmeldung notwendig, geringere Umsätze befreien nicht von der generellen Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

Darüber hinaus sollten Optionen der Übernahme bestehender Agenturen oder für den Einstieg als Gesellschafter geprüft werden.

Um nicht nur gegen, sondern auch mit KI zu arbeiten, kann sich das eigene Angebot gezielt an Kunden wenden, die KI generierte Inhalte optimieren wollen. In irgendeiner wachstumsorientierten Weise sollte Künstliche Intelligenz mit in das Leistungsspektrum integriert werden.

Im Nebenberuf selbstständig machen: So geht’s!


Wo erhalte ich Beratung vor Gewerbeanmeldung als Webdesigner?

Um formale Rahmenbedingungen zu klären, ist das Gespräch mit dem Finanzamt und dem Gewerbeamt frühzeitig zu suchen. Beim Finanzamt lässt sich kostenpflichtig auch eine verbindliche Statusfeststellung durchführen. Dadurch lassen sich böse Überraschungen vermeiden, wenn sich plötzlich nach Jahren doch eine Gewerbepflicht herausstellt.

Die Allianz Deutscher Designer und der Fachverband Webdesign- und Internetlösungen sind reichweitenstarke Anlaufstellen, um für die selbstständige Tätigkeit als Webdesigner eine professionelle Interessensvertretung und ein potenzialreiches Netzwerk nutzen zu können.


Welche Rechtsform als Webdesigner nutzen?

Freiberufler brauchen sich über eine Rechtsform keine Gedanken machen, zum Jahresabschluss reicht in der Steuererklärung im Regelfall eine Einnahme-Überschussrechnung. Im Falle der Agenturgründung bietet sich eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen an, wobei hier auch mit dem Privatvermögen gehaftet werden müsste.

Wahl einer Rechtsform fürs Gewerbe


Wie Kunden gewinnen als Webdesigner?

Um Kunden und Aufträge zu gewinnen, können Webdesigner ihr eigenes Wissen anwenden. Mit einer professionellen und optimierten Webseite sollte ein Großteil der Auftragsakquise automatisiert gelingen. Die eigene Webseite kann potenziellen Kunden auf einen Blick zeigen, was mit modernem Webdesign möglich ist.

Um Kunden mit ausgewählten Leistungen gezielt ansprechen zu können, muss Klarheit über die Zielgruppe und deren Bedürfnisse herrschen. Je nach Spezialisierung des Webdesigners wird die Zielgruppe auch entsprechend kleiner, dafür aber mit weniger Konkurrenz im Idealfall.
 

Welche Versicherungen als Webdesigner abschließen?

Mit Blick auf mögliche finanzielle Risiken sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher zum Mindeststandard gehören, um bei Fehlern aus eigener Arbeit finanziell geschützt zu sein. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist prüfenswert, je nach Geschäftsausstattung auch eine Inhaltsversicherung.
 

Gewerbeanmeldung als Webdesigner: Wie bin krankenversichert?

Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler: Durch den Status Selbstständigkeit öffnet sich dank Wahlfreiheit der Weg in die private Krankenversicherung. Durch massiv gestiegene Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zeit für einen Wechsel in die PKV gerade jetzt ideal, zumal sich mit bewussten Entscheidungen ein großer Einfluss auf die Beitragshöhe in der PKV nehmen lässt. Was das kostet und welche Angebote nutzbar sind, können Sie gleich hier unverbindlich prüfen.

Lohnt sich der Wechsel?


Kurzzusammenfassung: Gewerbe anmelden als Webdesigner?

Ob Sie gewerblich oder freiberuflich als Webdesigner selbstständig arbeiten können, lässt sich nur nach Einzelfallprüfung beurteilen. Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt sorgt für langfristige Planungssicherheit. Anhand der oben aufgelisteten Tätigkeiten bzw. Kompetenzen sollte die Abgrenzung nun leichter fallen. Zu beachten ist, dass die Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit als Webdesigner (keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, vereinfachte Buchhaltung) auch Nachteile in Form der Einschränkung auf einen bestimmten kreativen Schöpfungsbereich haben.


Abschließende Checkliste: Webdesign Agentur gründen

  • Das alles entscheidende Leistungsspektrum steht, sodass eine Entscheidung bezüglich des Status möglich ist.

  • Sie sind unsicher? Dann erwirken Sie kostenpflichtig beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft, um eine nachträgliche Gewerbepflicht zu vermeiden.

  • Der Businessplan ist ausgearbeitet, Finanzierung und strategische Positionierung stehen.

  • Es ist klar, inwiefern KI Konkurrenz und zugleich Chance für diese Tätigkeit ist.

  • Der Marketing Mix ist optimal auf meine Zielgruppe ausgerichtet. Durch Online Marketing sollte ein großer Teil der Kundengewinnung automatisch und ressourcenschonend gelingen.

  • Ich habe mich auch mit allen möglichen Alternativen (Nebengewerbe, Geschäftsübernahme oder Gesellschafter werden) befasst und für mich die beste Lösung gefunden.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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